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Verfasst am: 15.01.09, 20:54 Titel: Unterhalt bei Erbschaft
Ich bin seit 2 Jahren geschieden mein Sohn 12 J wohnt bei meinem Ex. Ich verdiene unter 900,- Euro und komme gerade so über die Runden. Mein Ex ist selbständig und verdient ganz gut. Jetzt bekomme ich eine Zahlung von 5.000 Euro das Jugendamt besteht darauf das ich den gesamten Betrag als Unterhalt in mehreren Monatsbeiträgen an meinen Ex zahle. Wie ist die Rechtslage?
Jetzt bekomme ich eine Zahlung von 5.000 Euro das Jugendamt besteht darauf das ich den gesamten Betrag als Unterhalt in mehreren Monatsbeiträgen an meinen Ex zahle.
doch kein Problem sein.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 15.01.09, 22:37 Titel:
Ein Elternteil ist verpflichtet, seinem Kind, das bei dem anderen Elternteil lebt, Unterhalt zu zahlen, soweit und solange er dazu in der Lage ist. Dazu hat der unterhaltspflichtige Elternteil seine gesamten Einkünfte zu verwenden, soweit sie über seinen Selbstbehalt hinausgehen. Meines Erachtens ist die Forderung des Jugendamts, das als Beistand des unterhaltsberechtigten Kindes tätig wird, berechtigt.
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