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Verfasst am: 16.01.09, 14:17 Titel: Schule anmieten
Hallo Leute,
ich habe hier eine eher ungewöhnliche Frage zum Thema Mietrecht:
mal angenommen, seit mehreren Jahren findet eine Abiturfeier auf einem Schulgelände statt. Bis zu diesem Jahr hat der Direktor dieser Schule die komplette Verantwortung übernommen. Nun aber wird ihm das zu brisant; damit die Schüler aber weiterhin auf dem Schulgelände feiern dürfen, müssten diese, so ihr Direktor, die Schule anmieten.
Laut einigen Gerichten hätte aber ein ortansässiger Rechtsanwalt verlauten lassen, dies wäre nicht möglich.
Nun stellt sich die Frage: ist es theoretisch möglich, ein Schulgebäude zu vermieten bzw. anzumieten?
Zwischen welchen Personen kommt dann ein Mietvertrag zustande? Zwischen Direktor und einer haftenden Person? Oder müsste man hier mit einer höheren Instanz (z.B. der Landkreis, die Gemeinde) verhandelt?
Noch eine kleine Frage am Rande: wenn es sich um eine Privatfeier handeln soll, wäre es dann erlaubt, Geld für Getränke, Essen etc. (keinen Eintritt) zu verlangen.
Wie ist die Rechtslage?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bei diesem Fallbeispiel weiterhelfen könntet!
Grundsätzlich kann man eigentlich alles vermieten was an Gebäuden so in der Gegend rumsteht. Voraussetzung ist der Eigentümer stimmt dem zu. In dem Fall wird das die Stadt sein. Dementsprechend muss dann der Mietvertrag zwischen der Stadt und X Mietern geschlossen werden.
Bei dem Verkaufen von Mampfen und Trinken muss beachtet werden das evtl. eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt usw. vorliegen muss. Ebenso kommen Städte immer mehr auf den Trichter auf diese Art von Feiern Steuern zu erheben. Das heisst man muss dann noch Steuern bezahlen. Die Masche mit das ist keine öffentliche Feier sondern rein privat zieht da wohl eher weniger.
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