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Verfasst am: 16.01.09, 17:18 Titel: Halbwaisenrente zu lange gezahlt
Hallo
mal angenommen ein halbwaise bezieht bis zum ende seiner schullaufbahn halbwaisenrente. Rechtzeitig teil er der behörde mit das er ab dem bestimmten datum nicht mehr berechtigt ist halbwaisenrente zu beziehen und lässt sich den wegfall schriftlich bestätigen.
nach ca einem halben jahr bekommt er einen brief dass die rente angeblich versehentlich weiter gezahlt wurde und er sie nun zurückzahlen soll.
ist man dazu verpflichtet oder hat die behörde hier selber schuld?
MFG
Verfasst am: 17.01.09, 07:56 Titel: Halbwaisenrente zu lange gezahlt
Zitat:
ist man dazu verpflichtet oder hat die behörde hier selber schuld?
Immer alles einstecken, was man nur irgendwie bekommen kann
Haben wir noch ansatzweise eine Moral für Ehrlichkeit in Deutschland?
Warum meldet man sich nicht? Will man unberechtigt Leistungen in Anspruch nehmen, betrügen?
Schauen Sie doch mal bitte in den Aufhebungsbescheid nach § 48 SGB X bzw. in den ursprünglichen Zuerkennungsbescheid über die Halbwaisenrente und die Ihnen übersandten Merkblätter.....
Haben Sie es gemacht? Sehen Sie, Sie konnten mehrfach lesen, dass Sie Pflichten haben. Dazu gehört beispielsweise auch, den RV Träger zu informieren, wenn die nicht mehr zustehende Rente, aus welchen Gründen nun auch immer, irrtümlich weitergezahlt wurde.
Schauen Sie beispielsweise mal hier: § 50 Absatz 2 Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch.
2) Soweit Leistungen ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht worden sind, sind sie zu erstatten. §§ 45 und 48 gelten entsprechend.
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