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Ausland und Steuern

 
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 06:04    Titel: Ausland und Steuern Antworten mit Zitat

Hier eine theoretische Konstellation, ein sehr eigentümliches Konstrukt, Zugegeben, liest sich wie ein billiger Krimi aus einer Seifenoper, aber es beschäftigt mich sehr, weil man immer so viel hört von Kapitalbetrug und dergleichen.

Angenommen, Person A hat ein eigenes Haus in Deutschland und bewohnt es selbst allein.

Eines Tages kommt Person A auf die Idee, eine Immobilien-Firma auf den Philippinen zu gründen und dort zu leben, weil da immer Sonne ist, weil die Früchte dort besser schmecken und weil es schön ist, die Frauen nicht so zickig gg* und die Lebenshaltungskosten niedrig. Sommer-Smilie

Dafür nimmt Person A vorsichtshalber gefälschte Unterlagen her und meldet seine "Briefkasten-Immobilien-Firma" dort auf den Philipinen an. Mit den Augen rollen

Nehmen wir mal ganz böse an, die Philipiner würden nicht so genau hinschauen, weil sie sich einfach nur freuen, wenn sich Geschäftsleute ansiedeln, stärkt es doch deren marode Wirtschaft und ein wenig Trinkgeld gibts auch noch dazu. (Anmerkung: In diesem Fallbeispiel könnte man auch ein x-beliebig anderes Land nehmen, daß ähnl. gelagert ist )

Der Wert des Eigenheimes von A in Deutschland entspricht einem Zeit- oder Verkehrswert von ca. 150.000 Euro.
A verkauft sein Eigenheim an die phil. Briefkastenfirma, bei der er selbst der Chef ist. Diese können schließlich jederzeit Häuser kaufen, wo sie wollen und wieviel sie wollen.

Damit er nicht so viel Steuern auf den Erlös des Hausverkaufes in Deutschland bezahlen muß, gibt er als Verkaufssumme nur "70.000 Euro" an. (Nicht zu wenig, sonst fällt das auf).

Die Briefkastenfirma "kauft" sein Haus und er bezahlt praktisch den Kaufpreis an sich selbst. Das Geld wird auf die Philippinen transferiert oder landet auf einem anonymen Zwischenkonto in der Schweiz.... Lachen

A hat praktisch gesehen, Geld an sich selbst bezahlt, wegen des niedrigen Verkaufspreises EK-Steuern gespart und ist dennoch weiterhin Eigentümer eines Wohnhauses, daß er jetzt im Namen der phil. "Briefkasten-Firma" an 4 Mietparteien vermieten kann und regelmässige Einnahmen hat, die ihm ein unbeschwertes Leben auf den Philippinen ermöglichen.

Weil er von seinen zahlenden Mietern nicht erwarten kann, daß die monatliche Auslandüberweisungen tätigen, eröffnet er unter seinem echten, bürgerlichen Namen (den er ja offiziell immer noch führt) ein Konto in Deutschland und gibt sich als "Verwalter und Treuhänder der philippinischen Firma aus".

Er verdient zwar nicht viel, braucht sich aber vor der ARGE o.ä. nicht zu erklären, da er ja einem Beruf nachgeht und er ist krankenversichert und kann sich in Deutschland immer wieder auf höchstem Standard behandeln lassen.

A ist offiziell immer noch in Deutschland gemeldet (Adresse von Mama B)

Lebt aber die meiste Zeit auf den Phillippinen. Mama schickt ihm ab und zu seine Post an die Brieffkastenfirma zu.

Aus seinem deutschen Konto läuft ein Dauerauftrag auf ein Sparbuch.
Nicht ungewöhnlich. A könnte es auch anders machen.
Ist jetzt mal für den Fall egal.

Daß A mal auf die Philipiinen reist und dort lange verbleibt, bis er wieder mal nach Deutschland kommt, fällt auch niemand auf, weil das keiner kontrolliert, warum auch. Er ist ja eiin ganz gewöhnlicher Bürger.

A ist auf den Philippinen wie gesagt, gemeldet unter falschem Namen, derselbe Name, mit dem er die Briefkastenfirma angemeldet hat, damit die Behörden dort auch tatsächlich einen Ansprechpartenr vorfinden.

Geldtransfer von Deutschland nach den Philipinen findet auch mehrmals und regelmässig statt, aber nur noch der Rest, nach Abzug der Kosten für den "Verwalter".

Der brave Sohn besucht natürlich 1- 2 Jahr seine Mama, bringt sein Sparbuch mit oder wie auch immer, und hebt gewisse Summen dort bei der Bank ab, die er dann unter seinem Toupet oder irgendwo sonst, wo man es nicht gleich sieht, beim Heimflug ausser Landes bringt.... Verlegen

Wenn A das zu heiss ist wegen Zoll, Scanner usw, kann er immer noch schnell eine Büroartikel-Firma aus dem Boden stampfen und damit die Brieffkastenfirma mit Büroartikeln beliefern.

Zwischen der Ware ist dann das Geld. Wie auch immer, wie A das macht, soll auch nicht das Thema sein und auch keine Vorlagen liefern.

Mir geht es hier um prinzipielle Möglichkeiten und Gesetzeslücken, die schnell geschlossen werden müssten. Das der geschilderte Fall kriminell ist und A auch noch saudumm, muß ich nicht betonen. Darum gehts auch nicht.

Rein vom Fall her. Ist denn sowas oder so ähnlich überhaupt möglich, wie ich das geschildert habe oder ist das absolut weit hergeholt. oder habe ich einen logischen Fehler eingebaut aus Versehen ?

Danke für ein paar Kommentare oder wenn es zu heikel oder einfach zu "unqualifiziert" und unnütz ist, was ich schrieb, ist es o.k. für mich , wenn mein Thread kommentarlos gelöscht wird vom Admin. Hab damit kein Problem.

Gruß
Phönix
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 07:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das der geschilderte Fall kriminell ist und A auch noch saudumm, muß ich nicht betonen. Darum gehts auch nicht.


Zustimmung, aber..

Erwarten Sie wirklich, dass Ihnen hier dabei jemand hilft?
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 09:06    Titel: Re: Ausland und Steuern Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Rein vom Fall her. Ist denn sowas oder so ähnlich überhaupt möglich, wie ich das geschildert habe oder ist das absolut weit hergeholt. oder habe ich einen logischen Fehler eingebaut aus Versehen ?


M.E. weit hergeholt.

Warum gründet A nicht offiziell eine Firma auf den Philippinen, übertragt der Firma offiziell das Haus und lebt dann dort überwiegend?

Oder möchte er (bzw. die Firma) auf den Philippinen keine Steuern zahlen?

Und auch auf die Philippinen kann man Geld überweisen, da braucht es kein Toupet. Geschockt
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bis auf einige § des StGB und der AO fällt einem da eigentlich nichts mehr zu ein, außer dass ich als Betriebsprüfer etwa ein halbes Dutzend Ansatzpunkte sehe das Ganze aufzudecken!

Ach übrigens... A ist nich mehr Eigentümer des Grundstückes! Durch den Verkauf steht die ph. Firma im Grundbuch! Wenn diese das Darlehen für den Kauf nicht tilgt, wird die Hütte halt versteigert! Oder sind die 150 T€ vom Himmel gefallen? Besser es wäre Hirn gewesen!

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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

bavarian tax collector hat folgendes geschrieben::

Ach übrigens... A ist nich mehr Eigentümer des Grundstückes! Durch den Verkauf steht die ph. Firma im Grundbuch! Wenn diese das Darlehen für den Kauf nicht tilgt, wird die Hütte halt versteigert!


Wieso Tilgung, wieso 150 TSD ? Das wr doch der Zeitwert. Das Haus ging weg für 50 TSD.
Er ist doch die Firma selbst. Im Grunde hat A sein Haus an sich selbst B verkauft (in einem Betrag) und musste eben die 50 TSD dafür aufbringen, die r anschließend nach Abzug der Kosten für Grundbucheintrag usw. wieder in seiner eigenen Tasche hatte.
Das Geld ist quasi nur auf dem Papier gewandert. Nun ja, ist auch ein sehr eigenwillies Konstrukt, zugegeben.
Jedenfalls freut mich Deine Antwort, daß es eben doch nicht so leicht ist, zu betrügen und Geldbetrüger hinterlassen halt doch irgendwann einmal Spuren und meist fliegen sie auf, weil sie eine Bagatelle übersehen haben. Kam nicht El Capone ins GEfängnis wegen eines Strfzettels für Falschparken ? Geschockt Oder wie war das ?

Danke + Gruß Phönix
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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, wegen Steuerhinterziehung Winken !

Tja, nicht nur die Banken können in das Grundstück pfänden, auch andere... !

taxpert
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Leider gilt immer noch der Grundsatz:
"Wo kein Kläger - da kein Richter"

Und selbst wenn die Steuerbehörden dahinter kämen, eine Pfändung einer Immobilie
in Deutschland, wo der Eigentümer auf den Philippinen, in
Thailand oder Indonesien u.ä. sitzt ?

Bin kein Fachmann, stelle ich mir aber sehr schwer vor, einzeln betrachtet.

In Wirklichkeit wäre es aber wohl so, daß dann ALLES beleuchtet (nd beobachtet) würde und da fiele dann der Betrug in jedem Falle auf, schon anhand der Flugtickets usw.

Gruß Phönix
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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wo der Eigentümer wohnhaft ist oder ob er überhaupt zu ermitteln ist, ist für die EIntragung im Grundbuch völlig egal!

Eher im Gegenteil! Da sich der "Eigentümer" ja nicht melden kann, fällt es schwer sich gegen die Pfändung und Zwangsversteigerung zu wehren!

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