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Anwalt lügt
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber pisa,

wir drehen uns wirklich im Kreis. Was wollen Sie eigentlich? Ursprünglich wollten Sie hier eine Bestätigung Ihrer Ansicht. Die haben Sie nicht bekommen, weil Ihre Ansicht so nicht haltbar ist.

Zwischenzeitlich beharren Sie - wider den Ausführungen aller anderen hier Beteiligten - auf Ihrer Auffassung, obwohl Sie einsehen müßten, daß diese so nicht durchsetzbar ist. Das können Sie gerne tun, aber erwarten Sie in diesem Fall bitte keine weiteren Stellungnahmen.

Ein Forum, so auch dieses, lebt von dem Austausch von Meinungen. Wenn Sie andere Meinungen ignorieren wollen, lohnt sich die Auseinandersetzung mit Ihnen hier nicht.

Ich habe meinen Ausführungen nichts hinzuzufügen, ebenso wird es den anderen gehen. Machen Sie also, was Sie wollen, aber langweilen Sie die bemühten Teilnehmer dieser Diskussion nicht. Nichts ist schlimmer, als sich von jemanden gelangweilt zu fühlen. Sehr böse

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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pisa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2007
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 10:15    Titel: Anwalt lügt Antworten mit Zitat

An alle, die sich dankenswerterweise mit dem Thema beschäftigt haben.

Um Irrtümer auszuschalten will ich doch erwähnen, dass es sich hier keineswegs um einen Rachefeldzug eines Miterben handelt. Dieser Miterbe hat längst auf ganzer Linie obsiegt.

Eine anschließende Diskussion von am Prozess Interessierten hat eben nur die Frage aufgeworfen: „Darf ein Anwalt lügen?“ Und das darf er zweifelsfrei nicht.

Dass er durch seine teils obskure Verteidigungsstrategie auf sehr schmalen Grat wandelte, konnte man nur durch Indizien erklären. Und so musste in diesem Fall für den Anwalt „in dubio pro reo“ gelten.

Außerdem hat meine Frage bereits am 14.1. dea definitiv und ohne Polemik beantwortet.
Damit war für mich eigentlich das ganze erledigt.

Dann hat sich der Forumteilnehmer Metzing nochmal zu Wort gemeldet und so hat sich eine Eigendynamik entwickelt, die ursprünglich überhaupt nicht zur Debatte stand. „Lügt der Anwalt oder lügt er nicht?“ Das war eigentlich nicht meine Frage.

Am 15.1. habe ich mich zum zweiten Mal aus dem Forum ausgeklinkt. Aber offenbar beschäftigten sich doch noch einige Forumteilnehmer mit dem Thema.

Dem Teilnehmer Metzing kann ich nur sagen, wer sich langweilt kann wegbleiben. Niemand wird zu etwas gezwungen.

Ich bin nach wie vor der Ansicht, wenn ein Anwalt nach obiger Vorgeschichte (Einsichtnahme in die Nachlassakte) wörtlich schreibt:: „Meinem Mandanten war nicht bekannt, dass ein gemeinschaftliches Ehegattentestament existiert“ das eine klare Aussage ohne wenn und aber ist.

Ich denke, nun ist es wirklich genug.

Gruß pisa
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