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Mietvertrag mit Firma für Mitarbeiter - Einschränkungen mög?

 
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 18:09    Titel: Mietvertrag mit Firma für Mitarbeiter - Einschränkungen mög? Antworten mit Zitat

Hey!

A hat eine schöne Einliegerwohnung zu vermieten. Herr X und Frau Y interessieren sich dafür, wollen auch einziehen aber möchten, dass eine Firma den Mietvertrag zu ihren Gunsten abschließt.
Hintergrund ist, dass Herr X Geschäftsführer einer Firma ist, die eng mit der nun als Mieterin in Betracht kommenden GmbH (Z) verknüpft ist.

A will sich absichern.
Er kann X und Y gut leiden - sie machen einen guten Eindruck, aber er will no risk eingehen.

Er möchte u.a. den Zusatz in den Mietvertrag aufnehmen, dass die mietenden Firma Z die Räume NUR an X und Y überlassen darf. Sobald diese ausziehen, müsste entweder gekündigt werden, oder die Genehmigung des A eingeholt werden.

Kann A das? ist das zulässig? Gäbe es noch andere schöne Formulierungen?
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung an Dritte gemäss §540 BGB kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, auch deren Widerruf ist möglich. (vgl. Schmidt-Futterer, §540 BGB, Rdn. 60, Rdn. 52 & 53) §540 BGB bezieht sich aber im wesentlichen auf bestehende Mietverhältnisse. Dies existiert hier jedoch noch gar nicht.

Daher wäre eine individuelle (Vor-)Vertragsgestaltung wichtig. Ein Zusatz in einem Formularmietvertrag könnte später zum Problem werden. Das bedeutet jetzt nicht, dass ein kompletter Mietvertrag neu geschrieben muss. Es muss nur klar erkennbar sein, dass der (Formular-)Mietvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen einvernehmlich zustande kommt.

 
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Daher wäre eine individuelle (Vor-)Vertragsgestaltung wichtig.
Mit anderen Worten: Anwalt aufsuchen. Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Mit anderen Worten: Anwalt aufsuchen. Winken

Meine Güte, bist du heute wieder direkt. Warum ist mir das nicht eingefallen? Mein Beitrag wäre deutlich kürzer geworden. Auf den Arm nehmen

Aber du hast ja recht. Es gibt gewisse Momente, da sollte man von Anfang an einen Anwalt konsultieren und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

 
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