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A und B sind seit 15 Jahren verheiratet, haben drei Kinder und lebten bis 08/2008 im eigenen noch nicht abbezahlten Haus.
Die A hatte ein überdurchschnittliches Einkommen, von dem die Raten für das Darlehen (950€ / mtl.) gezahlt wurden. Der B hat sich primär um die kids gekümmert und nur ab und an als selbständiger Grafiker gearbeitet. Im Aug 2008 zog die A aus. Die Kinder bleiben alle bei B. A zahlte die Hausrate weiter. Es ist geplant, dass B die Fianzierung übernimmt, da er aus seiner Familie Geldzuwendungen erhalten wird.
Darlehensnehmer sind A und B. Beide sind je zur Hälfte im GB eingetragen.
Nun will die A rückwirkend seit 08/2008 die Hälfte der Tilgungssumme von B haben.
Ist dies möglich? woraus ergibt sich dies?
B geht seit der Trennung wieder regelmäßiog arbeiten, verdient aber immer noch sehr wenig.
Grdsl. ja, § 426 BGB. Wenn aber z.B. Unterhalt bezahlt wurde, bei dessen Berechnung die Raten schon berücksichtigt wurden, dann nein. _________________ Gruß
Peter H.
und was ist, wenn in dem nun bzgl. des Ausgleichanspruches definierten Zeitraum KU zwar begehrt aber einfach nicht geleistet wurde? Bei der Berechnung war der A die gesamte Ratenhöhe angerechnet worden....
Kann dies ein Trick sein nach dem Motto: ich zahl keinen KU, ergo kommen die Raten in der Berechnung nicht vor und somit kann ich nun auch rückwirkend die Hälfte von B verlangen?
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