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Hundehaltung in Mietwohnung

 
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Schnullerina
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 23:26    Titel: Hundehaltung in Mietwohnung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage. Ich möchte mir gerne einen Hund (Shi-Tzu, Körperhöhe höchstens 27 cm) zulegen. In meinem Mietvertrag steht -
Für jede Tierhaltung, insbesondere der von Hunden und Katzen, nicht jedoch von Zierfischen und Ziervögeln, bedarf es der Erlaubnis durch den Vermieter. Dies gilt auch für die zeitweise Verwahrung von Tieren. Die Erlaubnis kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden.

Also habe ich meinen Vermieter heute angerufen. Leider bin ich nur bis zur Assistentin vorgedrungen. Diese sagte mir, dass ein Hund im Haus nicht möglich ist. Wenn sie es mir genehmigen würden, dann käme der nächste und wolle einen Kampfhund.

Nun ist es so, dass in meinem Haus bereits Hunde gehalten wurden und auch im Hinterhaus ein großer Hund (auch Mieter bei meinem Vermieter) gehalten wird, diese jedoch einfach nicht nach einer Genehmigung gefragt haben.

Nun habe ich schon gegoogelt und versucht irgendetwas rauszufinden und es gibt auch Gerichtsurteile von Kassel, in denen steht, dass die kleinen Hunde zu den Kleintieren gehören und dort eine Genehmigung nicht erforderlich ist.

Kann mir irgendjemand helfen, wie es in diesem Fall aussieht und ob ich irgendwelche Möglichkeiten habe die Genehmigung doch zu bekommen?

Wie ist die Rechtslage?
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

das dürfte schwierig werden wenn der Vermieter nicht zustimmt.

Gruß roni
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 16.01.09, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das sehe ich auch so. Hunde gehören nunmal nicht zu den Kleintieren, so dass die Haltung gegen den Willen des VM wohl nicht durchgesetzt werden kann.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 06:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist aber nicht vom Willen des Vermieters die Rede, sondern von einer telefonischen Auskunft einer Assistentin. Es wäre also angezeigt, sich schriftlich an den Vermieter mit Bitte um Zustimmung zur Hundehaltung zu wenden. Sinnvoll wäre es sicherlich, in diesem Schreiben den Wunschhund möglichst genau zu beschreiben.

Grundsätzlich aber gilt, dass man sich ohne Zustimmung des Vermieters keinen Hund anschaffen sollte, so klein er auch sein mag. Dabei sollte nicht nur die Rechtslage im Auge behalten werden. Denn wenn der Vermieter nach einem Zeitraum X feststellt, dass der Mieter ohne Zustimmung einen Hund hält und dessen Abschaffung fordert, dann ist das Ergebnis weder für den Mieter noch für den Hund angenehm.

Der Mieter wird sein Zuhause behalten, doch was ist mit dem Hund?

 
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Es sollte bei der Bitte um Erlaubnis gleich noch erwähnt werden das man eine Haftpflicht abschließt oder bereit ist eine zusätzliche Kaution zu zahlen. Denn oft hat der VM einfach nur Angst davor das durch das Tier Schäden an der Wohnung entstehen und die der Mieter dann nicht bezahlt.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Es sollte bei der Bitte um Erlaubnis gleich noch erwähnt werden das man eine Haftpflicht abschließt oder bereit ist eine zusätzliche Kaution zu zahlen.

Schön, dass du das wieder erwähnst. Als Tierhalter vergesse ich das immer in meinen Beiträgen, da es für mich selbstverständlich ist.

 
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