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nachehelicher Unterhalt

 
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hiase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2007
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 21:11    Titel: nachehelicher Unterhalt Antworten mit Zitat

Angenommen eine Ehe dauerte drei Jahre.

Wie lange muss nachehelicher Unterhalt in etwa bezahlt werden? (für die Ehefrau, keine Kinder vorhanden)

Und wieviel in etwa monatlich?

Netto Mann: 2400 Euro
Netto Frau: 1200 Euro


Danke schon mal!
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 15.01.09, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frau kann doch mit ihrem Gehalt den Lebensunterhalt selbst bestreiten.

Gründe, die einen nachehelichen Unterhalt rechtfertigen, sind doch gar nicht genannt.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Interessante Informationen über die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann man hier nachlesen.
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hiase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2007
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nochfrau plädiert auf Sicherung des Lebensstandrads, da der Mann immer das doppelte verdient hat.

Wie schauts da aus?
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 16.01.09, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn mich nicht alles täuscht, gilt dies nur für den Trennungsunterhalt
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nach dem Willen des Gesetzgebers sollte das

Zitat:
Sicherung des Lebensstandrads


bzgl. nachehelichen Unterhalt gerade abgeschafft werden.

Zitat:
Ein anderes Signal der Reform lautet: mehr Eigenverantwortung. Es gibt nach der Scheidung keine Garantie mehr auf den bisherigen Lebensstandard. Auch das ergab sich schon bisher aus dem Gesetz. Aber die Schrauben werden angezogen.


Quelle
_________________
Gruß
Peter H.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ein geschiedener Ehegatte hat gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt gemäß den Regelungen in den §§ 1570 bis 1579 BGB.

Nähere Informationen über den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann man hier finden.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Ein geschiedener Ehegatte hat gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt gemäß den Regelungen in den §§ 1570 bis 1579 BGB.

Nähere Informationen über den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann man hier finden.


Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Interessante Informationen über die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann man hier nachlesen.


...sind hier Murmeltiere unterwegs?! Auf den Arm nehmen
_________________
Gruß
Peter H.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

............... und täglich grüßt das Murmeltier ............... Mit den Augen rollen
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