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recht.de :: Thema anzeigen - nachehelicher Unterhalt
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hiase FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 10.05.2007 Beiträge: 42
Verfasst am: 14.01.09, 21:11 Titel: nachehelicher Unterhalt
Angenommen eine Ehe dauerte drei Jahre.
Wie lange muss nachehelicher Unterhalt in etwa bezahlt werden? (für die Ehefrau, keine Kinder vorhanden)
Und wieviel in etwa monatlich?
Netto Mann: 2400 Euro
Netto Frau: 1200 Euro
Danke schon mal!
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Volker13 Gast
Verfasst am: 15.01.09, 07:54 Titel:
Die Frau kann doch mit ihrem Gehalt den Lebensunterhalt selbst bestreiten.
Gründe, die einen nachehelichen Unterhalt rechtfertigen, sind doch gar nicht genannt.
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Franz Königs FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 15.01.09, 10:47 Titel:
Interessante Informationen über die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann man hier nachlesen.
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hiase FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 10.05.2007 Beiträge: 42
Verfasst am: 15.01.09, 18:43 Titel:
Nochfrau plädiert auf Sicherung des Lebensstandrads, da der Mann immer das doppelte verdient hat.
Wie schauts da aus?
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Volker13 Gast
Verfasst am: 16.01.09, 23:24 Titel:
Wenn mich nicht alles täuscht, gilt dies nur für den Trennungsunterhalt
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Holzschuher FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
Verfasst am: 17.01.09, 13:01 Titel:
Hallo,
nach dem Willen des Gesetzgebers sollte das
Zitat: Sicherung des Lebensstandrads
bzgl. nachehelichen Unterhalt gerade abgeschafft werden.
Zitat: Ein anderes Signal der Reform lautet: mehr Eigenverantwortung. Es gibt nach der Scheidung keine Garantie mehr auf den bisherigen Lebensstandard. Auch das ergab sich schon bisher aus dem Gesetz. Aber die Schrauben werden angezogen.
Quelle _________________ Gruß
Peter H.
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Franz Königs FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 17.01.09, 14:48 Titel:
Ein geschiedener Ehegatte hat gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt gemäß den Regelungen in den §§ 1570 bis 1579 BGB.
Nähere Informationen über den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann man hier finden.
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Holzschuher FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
Verfasst am: 17.01.09, 14:59 Titel:
Hallo,
Franz Königs hat folgendes geschrieben:: Ein geschiedener Ehegatte hat gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt gemäß den Regelungen in den §§ 1570 bis 1579 BGB.
Nähere Informationen über den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann man hier finden.
Franz Königs hat folgendes geschrieben:: Interessante Informationen über die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann man hier nachlesen.
...sind hier Murmeltiere unterwegs?! _________________ Gruß
Peter H.
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Franz Königs FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 17.01.09, 15:26 Titel:
............... und täglich grüßt das Murmeltier ...............
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