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Gerichtsgebühren

 
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Clem
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 13:22    Titel: Gerichtsgebühren Antworten mit Zitat

Ein Kläger erhebt Klage und bezahlt die Verfahrensgebühr. Später erklären Kläger und Beklagter das Verfahren in der Hauptsache für erledigt; ein mündlicher Termin oder eine Beweisaufnahme finden nicht statt. Das Gericht erlässt den Beschluss, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Wie geht es nun weiter? Erhält der Kläger (wenn der Beklagte bezahlt hat?) die verauslagte Gebühr automatisch zurück? Muss der Kläger irgendwelche Anträge stellen?

Besten Dank für eine Auskunft zum Verfahren!

Clem
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Wohni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

soweit ich weiß, kann der Kläger nun einen Kostenfestsetzungsantrag stellen.

Wenn man nicht anwaltlich vertreten ist, kann man die Rechtsantragsstelle beim Gericht aufsuchen.
Der dort eingesetzte Rechtspfleger formuliert den Antrag so, dass er passt.

Alles weitere ergibt sich aus dem nachfolgenden Beschluss.

MfG
Wohni
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Clem
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ist es, wenn die zu Verfahrensbeginn vom Kläger bezahlte Gerichtsgebühr höher war als die bei Verfahrensende festgesetzten und vom Beklagten zu zahlenden Kosten? Zahlt dann das Gericht die Differenz an den Kläger zurück?

Beste Grüße,
Clem
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zahlt dann das Gericht die Differenz an den Kläger zurück?

Ja, zuviel verauslagte Gerichtskosten werden von der Justizkasse erstattet.

Beste Grüße

Metzing
_________________
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