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SPiegelsoziätät

 
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 14:02    Titel: SPiegelsoziätät Antworten mit Zitat

Wäre eigentlich folgende Konstellation standesrechtlich (und wettbewerbsrechtlch) möglich:

Rechtsanwälte A und B in Y-Stadt.
Rechtsanwälte C und D in X-Stadt.

A und B firmieren unter dem Namen "A, B & Kollegen" mit der Info auf dem Briefpapier:
"Büro Y-Stadt: A und B" "Büro X-Stadt: C und D"

C und D firmieren unter dem Namen "C, D & Kollegen" mit selbiger Aufteilung....

oder vereinfacht: Kann eine überörtliche Soziätät an jedem Standort einen anderen Kanzleinamen führen?
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Eine überörtliche, echte Sozietät wohl nicht. Wahrscheinlich handelt es sich hier aber wohl nicht um eine überörtliche, "richtige" Sozietät, sondern um einen Zusammenschluss anderer Art, der es möglicherweise doch zulässt, eine unechte "Spiegelsozietät" im Außenverhältnis zu bilden. Ohne den Briefkopf ganz genau zu kennen, können hier m.E. keine wirklich verlässlichen, brauchbaren Antworten gegeben werden. Allein die Firmierung "& Kollegen" führt sicherlich nicht dazu, dass die jeweils anderen RAe in der anderen Stadt automatisch Sozien sind.

Näheres kann die zuständige Rechtsanwaltskammer sagen, der die jeweiligen Kanzleien angehören. Vielleicht kann man ja auch einfach mal mit den Kollegen reden, wenn man selbst RA ist und einen Wettbewerbsnachteil befürchtet.
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