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Es käme noch hinzu, dass die Heizkostenverordnung sehr wohl vorschreibt, dass zumindest die Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch abzurechnen sind. Wenn also der Mieter erfolgreich bestreiten würde, dass er hierfür schon Vorauszahlungen geleistet haben soll, dann würde ihm eventuell blühen, dass er diese Kosten als Ganzes noch mal nachzahlen darf.
Wie Biber schon sagte, gibt es ein 'Recht' nur auf die Einsichtnahme der Belege beim Vermieter. Der Mieter sollte sich also nicht all zu sehr darauf versteifen, dass der Vermieter ihm die Zusendung zugesagt habe, da er daraus, dass der Vermieter das dann doch nicht tut, kaum Rechte in Bezug auf die NK-Abrechnung ableiten kann, - insbesondere dann nicht, wenn er die Zusage nicht einmal beweisen kann. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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