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Wer haftet wenn Mitarbeiter ihre Kompetenzen überschreiten?

 
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peter4
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2008
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 21:02    Titel: Wer haftet wenn Mitarbeiter ihre Kompetenzen überschreiten? Antworten mit Zitat

Hallo,
mich würde mal Interesieren wer haftet wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmen seinen Aufgabenbereich überschreitet und Verträge im Namen des Unternehmens abschließt zu denen er garnicht berechtigt ist.

Also z.B. Person A ist in Unternehmen B im Einkauf beschäftig und darf bis zu einer Summe von 1000€ selbst bestellen darüber muss er die Genehmigung des Chefs haben. Was würde passieren wenn die Person nun zum Beispiel eine Maschiene für 30000€ kaufen würde die die Firma garnicht benötigt. Müsste die Firma diese Maschiene dann annehmen und bezahlen?

Gruß
Peter
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz spontan würde ich sagen, daß das Unternehmen in jedem Fall für die Kaufentscheidung ihres Mitarbeiters haftet und nicht einfach Wandlung beim Lieferanten beantragen kann nach dem Motto:
"Tut uns leid, daß hätte der Herr Meier, Müller, Schulze" nicht machen dürfen, dazu ist er nicht berechtigt !" Lachen

Da könnte ja JEDER sagen, oh, daß hätte Fräulein Brösel nicht dürfen Sehr böse und sich damit aus z.B. Rahmen-Verträgen schleichen, wo der Lieferanten "Zukäufe" tätigen muß, in Vorleistung gehen etc.

Das Unternehmen, sofoern es überhaupt mit dem Mitarbeiter schriftliche und mit GEGENZEICHNUNG (1) diesen Konsens mit dem Mitarbeiter X vereinbart hat, nur bis 1000 Euro einkaufen zu dürfen ohne GL-Genehmigung, kann nach meinem Rechtsempfinden den Mitarbeiter ggf. schadensersatzpflichtig machen, wenn denn ein Schaden eingetreten ist,, den hier liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn (1) erfüllt ist.

Kann man nur für den Firmenchef und den MA nur hoffen, daß er vom Kauf noch innerhalb der vereinbarten Frist (Rücktrittsklausel laut AGB) ganz regulär und ohne Problem noch zurücktreten kann.

LG Phönix


Zuletzt bearbeitet von Phönix3 am 18.01.09, 23:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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rockbender
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es für solche Fälle nicht die Auftragsbestätigung.

Solange das Verhältnis nicht geklärt ist, sollte man erstmal davon ausgehen, das es nur eine Anfrage ist.
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

rockbender hat folgendes geschrieben::
Gibt es für solche Fälle nicht die Auftragsbestätigung.


Sicherlich ! Nur, was wenn die Auftragsbestätigung einfach, ebenfalls grob fahrlässig vom Mitarbeiter X einfach zur Auftragsmappe brav abgelegt wird nach Prüfung der Preise, Lieferzeit, nach Schema F usw. ?

In der Ablage liegt sie still, ruhig unhd friedlich !

Und wenn keiner der AB widerspricht, gilt sie rechtlich gesehen, als angenommen.
Dennoch gibt es Rücktrittsfristen vom Kauf laut AGB.

Es fehlen zu viele Angaben, um eine abschließende Einschätzung des Falles realitätsnah zu geben, meine ich. Gab es Fristen ? WANN hat der Geschäftsführer Kenntnis bekommen ? usw.

LG Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 18:03    Titel: Re: Wer haftet wenn Mitarbeiter ihre Kompetenzen überschreit Antworten mit Zitat

peter4 hat folgendes geschrieben::

Was würde passieren wenn die Person nun zum Beispiel eine Maschine für 30000€ kaufen würde die die Firma gar nicht benötigt. Müsste die Firma diese Maschine dann annehmen und bezahlen?

Zunächst ist zu prüfen, ob eine erteilte Vollmacht, eine Anscheinsvollmacht oder eine Duldungsvollmacht vorliegt.

Bei erteilter Vollmacht kann die Firma eine Anfechtung ihrer Vollmacht vornehmen und so den Kaufvertrag zerstören.
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peter4
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2008
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das ganze ist nur ein fiktiver Fall. Mich würde es nur mal Grundsätzlich interesieren. Deshalb gibt es natürlich keine AGBs etc. .
@Rembrandt das ist ja sehr interesant was du da sagst.
Wieso kann die Firma eine erteilte Vollmacht anfechten und damit den Vertrag nichtig machen? Wenn ich in Wikipedia richtig gelesen habe dann reicht es ja schon wenn der Verkäufer meint das eine Anscheinsvollmacht vorliegt oder?
Gruß
Peter
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine auch, wenn eine Vollmacht so leicht anfechtbar wäre, was für einen Wert hätte dann eine Vollmacht noch.
Sie wäre das Papier nicht wert, auf dem sie verfasst wurde.
So wie Rembrandt das schreibt, kann es nicht (ganz) nach meinem Rechtsverständnis sein. Vertragsrecht ist so umfangreich. Doch bin ich der Ansicht, daß wir hier im Trüben fischen, es fehlen immer noch zu viele Zusatzinfos, um dem Fall tiefer auf den Grund zu gehen.

Gruß Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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