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joanna36 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 19.01.09, 02:11 Titel: mietkaution nach 6 jahren wird verlangt |
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hallo,bin in meine wohnung 2003 eingezogen,um die wohnung zu bekommen mussten meine eltern die bürgschaft für mich unterschreiben,fals ich keine miete zahlen sollte.eine mietkaution von 760,-e wurde im mietvertrag veereinbart,aber nie von mir gezahlt.der vermieter hat mich im 2006 einmal nur angeschrieben dass die kaution noch offen steht.habe sie aber weiter nicht bezahlt.im okt.2008 hat er das haus weiter verkauft.nun bekam ich brief vom neuen vermieter dass beim unterlagen prüfung noch keine kaution gezahlt wurde,und mir eien frist gesetzt die zu bezahlen.sollte ich es nicht tun wird er sich dann bei meinen eltern melden und die kaution von den holen.die bürgschaft damals war nur für nicht zahlung der miete,von kaution war keien rede.
darf der neue vermieter die kaution von mir jetzt noch verlangen?darf er meine eltern anschreiben?  |
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SLash FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 427
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Verfasst am: 19.01.09, 07:23 Titel: 3 Jahre Verjährungsfrist |
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Nach Ansicht des LG Duisburg Az. 13 S 334/05 verjährt der Anspruch der Kaution nach 3 Jahren.
Der neue Vermieter wird die Eltern trotzdem anschreiben, da erfahrungsgemäß dann Geld fließt.
Müsste nicht der neue Vermieter einen Anspruch der Kaution bei dem alten Vermieter haben ? _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 19.01.09, 08:39 Titel: |
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Nur wenn das vertraglich zwischen alten und neuem Eigentümer geregelt wurde.
Wenn der VM clever ist, rechnet er einfach Mietzahlungen solange zur Kautionssumme hinzu bis die Summe erreicht ist und klagt dann auf Zahlung der Miete. Denn die Miete wird wahrscheinlich ohne Bestimmungszweck überwiesen (z.B. Überweiungsbetreff: Miete Whg XYZ). Das heisst die wird immer auf die älteste Forderung angerechnet. Das heisst der Mieter wäre dann aktuell mit X (max. 3) Monatsmieten im Rückstand. Ist die Miete allerdings mit Bestimmungszweck (z.B. Miete Whg XYZ Januar 09) überwiesen worden, dann geht das nicht. Weil dann die Miete nur für den Monat zählt. Dann könnte der gesamte Spass schon verjährt sein. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 19.01.09, 09:15 Titel: |
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Wie wäre es denn, wenn man einfach seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und endlich die Kaution zahlt?  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 19.01.09, 09:48 Titel: |
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Ist der Vermieter durch die Bürgschaft nicht abgesichert?
Mit Forderung der Kaution müssten doch auch die Eltern aus der Bürgschaft entlassen werden? _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Ulrich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1038 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 19.01.09, 09:52 Titel: |
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Grundsätzlich neige ich zu Bibers Auffassung, die das Problem mit einem Schlag erledigen würde.
Andererseits: Bürgschaft der Eltern plus Kaution sieht mir nach einer unwirksamen Übersicherung des Vermieters aus, wodurch er die Kautionszahlung unabhängig von anderen Überlegungen jetzt wohl nicht mehr durchsetzen kann. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 19.01.09, 09:59 Titel: |
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Grundsätzlich wohl richtig. Wenn die Bürgschaft aber gar nicht von den Eltern verlangt, sondern freiwillig angeboten wurde, dann sieht die Sache anders aus. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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joanna36 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 19.01.09, 22:45 Titel: miete |
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| Biber hat folgendes geschrieben:: | Wie wäre es denn, wenn man einfach seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und endlich die Kaution zahlt?  |
er hat da nicht so viel wert draufgelegt.hauptsache miete war bezahlt. |
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rockbender FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.09.2008 Beiträge: 386
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Verfasst am: 19.01.09, 23:57 Titel: |
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| Eine andere Frage ist auch, ob man da weiterhin wohnen will. Wenn der Vermieter mit dem Mieter nicht zufrieden ist, wird er schon einen Weg finden eine Kündigung auszusprechen. |
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