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mietkaution nach 6 jahren wird verlangt

 
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joanna36
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 02:11    Titel: mietkaution nach 6 jahren wird verlangt Antworten mit Zitat

hallo,bin in meine wohnung 2003 eingezogen,um die wohnung zu bekommen mussten meine eltern die bürgschaft für mich unterschreiben,fals ich keine miete zahlen sollte.eine mietkaution von 760,-e wurde im mietvertrag veereinbart,aber nie von mir gezahlt.der vermieter hat mich im 2006 einmal nur angeschrieben dass die kaution noch offen steht.habe sie aber weiter nicht bezahlt.im okt.2008 hat er das haus weiter verkauft.nun bekam ich brief vom neuen vermieter dass beim unterlagen prüfung noch keine kaution gezahlt wurde,und mir eien frist gesetzt die zu bezahlen.sollte ich es nicht tun wird er sich dann bei meinen eltern melden und die kaution von den holen.die bürgschaft damals war nur für nicht zahlung der miete,von kaution war keien rede.
darf der neue vermieter die kaution von mir jetzt noch verlangen?darf er meine eltern anschreiben? Traurig
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 07:23    Titel: 3 Jahre Verjährungsfrist Antworten mit Zitat

Nach Ansicht des LG Duisburg Az. 13 S 334/05 verjährt der Anspruch der Kaution nach 3 Jahren.
Der neue Vermieter wird die Eltern trotzdem anschreiben, da erfahrungsgemäß dann Geld fließt.
Müsste nicht der neue Vermieter einen Anspruch der Kaution bei dem alten Vermieter haben ?
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nur wenn das vertraglich zwischen alten und neuem Eigentümer geregelt wurde.

Wenn der VM clever ist, rechnet er einfach Mietzahlungen solange zur Kautionssumme hinzu bis die Summe erreicht ist und klagt dann auf Zahlung der Miete. Denn die Miete wird wahrscheinlich ohne Bestimmungszweck überwiesen (z.B. Überweiungsbetreff: Miete Whg XYZ). Das heisst die wird immer auf die älteste Forderung angerechnet. Das heisst der Mieter wäre dann aktuell mit X (max. 3) Monatsmieten im Rückstand. Ist die Miete allerdings mit Bestimmungszweck (z.B. Miete Whg XYZ Januar 09) überwiesen worden, dann geht das nicht. Weil dann die Miete nur für den Monat zählt. Dann könnte der gesamte Spass schon verjährt sein.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es denn, wenn man einfach seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und endlich die Kaution zahlt? Sehr böse
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Vermieter durch die Bürgschaft nicht abgesichert?
Mit Forderung der Kaution müssten doch auch die Eltern aus der Bürgschaft entlassen werden?
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Ulrich
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich neige ich zu Bibers Auffassung, die das Problem mit einem Schlag erledigen würde.

Andererseits: Bürgschaft der Eltern plus Kaution sieht mir nach einer unwirksamen Übersicherung des Vermieters aus, wodurch er die Kautionszahlung unabhängig von anderen Überlegungen jetzt wohl nicht mehr durchsetzen kann.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich wohl richtig. Wenn die Bürgschaft aber gar nicht von den Eltern verlangt, sondern freiwillig angeboten wurde, dann sieht die Sache anders aus.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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joanna36
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 22:45    Titel: miete Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Wie wäre es denn, wenn man einfach seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und endlich die Kaution zahlt? Sehr böse

er hat da nicht so viel wert draufgelegt.hauptsache miete war bezahlt.
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rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Eine andere Frage ist auch, ob man da weiterhin wohnen will. Wenn der Vermieter mit dem Mieter nicht zufrieden ist, wird er schon einen Weg finden eine Kündigung auszusprechen.
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