Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schimmel im Schlafzimmer
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schimmel im Schlafzimmer

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tazmedic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 00:34    Titel: Schimmel im Schlafzimmer Antworten mit Zitat

Hallo werte Experten,

M bewohnt seit 1996 Erdgeschoß-Wohnung, Schlafzimmer miT Außenwand. Der Vormieter hat im Schlafzimmer zur Wärmedämmung Styroporplatten an den Wänden angebracht, M hat diese als mietereigene Einbauten übernommen, ohne sich der Tragweite dieser Entscheidung bewusst zu sein. Auch auf die evtl Nachteile wurde nicht hingewiesen.

Im Sommer diesen Jahres wurde im Rahmen einer Strangsanierung die Heizung von Gasetagenheizung auf Fernwärme umgestellt. Seit dem beschlagen alle Fenster in der Wohnung, das Wasser läuft förmlich die Scheiben runter.

Im Schlafzimmer führte dies zu Schimmelbildung am Fenster und auch an der Außenwand zeigen sich diverse Schimmelflecken. An derbefallenen Wand standen Möbel, jedoch mit fünf Centimetern Abstand, die Rückwände der Möbel waren auch befallen.
Auf dem Teppichboden unter dem Bett schimmelt es ebenfalls.

In wie weit der Schimmel unter dem Styropor verbreitet ist und die Bodendielung befallen ist, ist noch unklar.

Während der Strangsanierung kam es zu zwei Wasserschäden: einmal in der angrenzenden Küche, Wasser lief Richtung Schlafzimmerwand, sowie in den unter dem Schlafzimmer liegenden Kellerräumen. Dort ist ebenfalls Schimmel laut der nutzenden Mieterin.

Nun vermutet M, dass der Schimmelbefall durch die Wasserschäden bedingt ist. Wohnung wird etwa dreimal täglich für etwa 10 minuten stoßgelüftet, Heizung ist auch an.

Der Mangel wurde dem VM per Fax mitgeteilt, dieser beauftragte Firma. Kann M ein Nachteil wg. der Styropordämmung entstehen, wenn ja, wäre dies eine Sache für die Haftpflicht des M?

Vielen Dank im Voraus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 01:15    Titel: Re: Schimmel im Schlafzimmer Antworten mit Zitat

Bevor ein anderer fragt:
Tazmedic hat folgendes geschrieben::
M hat diese als mietereigene Einbauten übernommen
Was bitte heißt das konkret? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tazmedic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 02:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt, dass der Vormieter es hätte entfernen müssen, wenn M es nicht übernommen hätte. So muss M die Dämmung entfernen, wenn der Vermieter darauf besteht. Bedeutet IMHO doch aber auch, dass M dann für den aus mietereigenen Einbauten entstandenen Schaden haftet, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, würd ich auch so sehen. Kann sein das es die Haftpflicht trägt, ich glaubs aber eher nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Gasetagenheizung macht nichts anderes als eine Fernwärmeheizung, sie heizt. Insofern denke ich, ist die Art der Heizung als Ursache auszuschließen. Die Frage wäre, woher das ganze Wasser kommt, welches in Strömen die Fenster runter läuft. Hier wäre wohl die Ursache für den Schimmel zu suchen. Wenn es beim Umbau einen Wasserschaden gegeben hat, steht der Verursacher eigentlich fest, es sei denn der Mieter hat zeitglich erstmalig angefangen, in der Wohnung Wäsche zu trocknen o.ä.

Die Frage ist nun, wie hoch der eigene Beitrag zum Schimmel ist, den die Styropour Platten liefern. Dämmung bringt man außen an, innen schimmelts. Aber unter dem Bett kan kaum die gedämmte Wand Schuld sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 14:41    Titel: Re: Schimmel im Schlafzimmer Antworten mit Zitat

Tazmedic hat folgendes geschrieben::
. An derbefallenen Wand standen Möbel, jedoch mit fünf Centimetern Abstand, die Rückwände der Möbel waren auch befallen.
Auf dem Teppichboden unter dem Bett schimmelt es ebenfalls.

In wie weit der Schimmel unter dem Styropor verbreitet ist und die Bodendielung befallen ist, ist noch unklar.


1. An eine Außenwand gehören keine Möbel.
2. An eine Innenwand gehört keine Wärmedämmung aus Styropor.
3. Die Gasheizung hatte den Vorteil, dass sie über die Abluft zu einem Luftaustausch (warm - feucht raus, kalt über Ritzen rein) führte.
4. Wasserschaden im Sommer Schimmel erst jetzt????? (Passt nicht).
5. "3 mal stoßlüften und Heizung an" sagt garnichts aus. Ist ausreichend gelüftet und geheizt?


????


VM informieren, Schaden bei Versicherung des Wasserschadenverursachers anmelden und eventuell einen Eigenanteil wg nutzerbedingtesm Fehlverhalten kassieren.
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jelly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 15:03    Titel: Re: Schimmel im Schlafzimmer Antworten mit Zitat

Chub hat folgendes geschrieben::
1. An eine Außenwand gehören keine Möbel.


Man kann aber einem Mieter kaum vorschreiben, wo er seine Möbel hinzustellen hat. Oder steht dazu ausdrücklich was im Mietvertrag?

Chub hat folgendes geschrieben::

2. An eine Innenwand gehört keine Wärmedämmung aus Styropor.

Seh ich genauso. Genaugenommen würde ich Altbauten nicht mal aussen mit Styropor dämmen. Aber das ist eh fast ne religiöse Frage ....

Chub hat folgendes geschrieben::

4. Wasserschaden im Sommer Schimmel erst jetzt????? (Passt nicht).


Passt schon - der Schimmel braucht ja ein bischen, um zu wachsen, und im Sommer mag die Verdunstung noch hoch genug gewesen sein, um die Wandoberfläche trocken zu halten.

Zu bedenken wäre vielleicht auch noch, dass die Durchfeuchtung der Mauer und Dämmung die Dämmwirkung deutlich reduziert haben dürfte (=kalte Oberflächen); ebenso die Fähigkeit der Wand zur Aufnahme von Luftfeuchtigkeit (Diffusion). Das Wasser (selbst wenn es nur vom normalen Nutzungsverhalten stammt - aber es wird evtl. auch noch was vom Wasserschaden kommen), hat also keine andere Chance mehr, als sich an den kalten Flächen niederzuschlagen.

Vielleicht könnte man ja mal mit dem Vermieter wegen eines Luftentfeuchters reden. Wenn sich der Wasserschaden damit austrocknen lässt, könnte das die günstigste Variante sein. (Stromkosten des Geräts nicht vergessen!) Und den Schimmel abwischen und hoffen, dass es ihm dann zu trocken ist, um neu zu wachsen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

@ jelly

Der Mietvertrag regelt auch keine NATUR-Gesetze.... Winken
Des is halt so, man kann sich ja beim lieben Gott beschweren.

Bei üblich anzunehmender Wachstumsrate zeigt sich die Sporenbildung nach 14 Tagen.

Die Feuchtigkeit stammte ja aus einem Wasserschaden, also war zu diesem Zeitpunkt die Feuchtebelastung am höchsten...also hätte das Wachstum zeitnah auftreten müssen.

Das das System Wand Kondensation und Diffusion jetzt erst "umgekippt" ist, deutet eher auf ein falsches Nutzerverhalten.
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.