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Frage zum Mietvertrag und mehr..

 
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danimaus76
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 11:26    Titel: Frage zum Mietvertrag und mehr.. Antworten mit Zitat

Wir haben zum 1.2. einen neue Wohnung. Wie ich heute erfahren habe, hat der Vormieter nur mündlich gekündigt, zahlt momentan keine Miete mehr weil er davon aussgeht das der Vermieter die Miete von der Kaution abzieht, was der aber nicht tut. Nun hab ich nachgelesen das die Kündigung nichtig ist da sie ja nur mündlich erfolgte. Dürfte uns der Vermieter die Wohnung eigentlich garnicht vermieten?

Und die 2. Frage ist noch. Wir habenden Vertrag zwar erst zum 1.2. würden aber gern schon am 24. in die Wohnung da wir die alte Whg. ja auch ordentlich übergeben möchten. Wir wissen das der Vermieter das nicht muß. Wir würden ja auch komplett alle Zählerstände notieren lassen, damit der Verbrauch auch auf unsre Kosten geht und klar ist ab wann wir etwas verbraucht haben. Da die Vormieter schon raus sind die Whg. leer ist. Sie ist noch nich ganz aufgeräumt u. es würde auch noch etwas herzurichten sein aber das würden wir machen. Bevor wir was reinstellen würd man ja genau dokumentieren u. schriftl. und fotografisch festhalten können was vorher für Mängel da waren. Ist das zu utopisch und zu viel verlangt oder machbar?
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wir haben zum 1.2. einen neue Wohnung


Das bedeutet, der Mietvertrag ist von beiden Seiten unterschrieben. Wenn jetzt der Vormieter nicht auszieht hat nur der Vermieter ein Problem.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 11:40    Titel: Re: Frage zum Mietvertrag und mehr.. Antworten mit Zitat

danimaus76 hat folgendes geschrieben::
Dürfte uns der Vermieter die Wohnung eigentlich garnicht vermieten?
Eigentlich nicht. Aber das ist grundsätzlich sein Problem.

danimaus76 hat folgendes geschrieben::
Ist das zu utopisch und zu viel verlangt oder machbar?
Das kommt darauf an, wann die Kündigung denn nun wirksam ist. Sollte die Wohnung noch bis zum 31.01. vermietet und noch nicht übergeben sein, könnte das unter Hausfriedensbruch laufen.
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danimaus76
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 11:53    Titel: RE: Mietvertrag und mehr Antworten mit Zitat

Die Wohnung ist komplett leer,der Vormieter ist nicht mehr drin. Es geht nur darum das wir den Umzug, das saubermachen der alten Wohnung und die Übergabe der alten Wohnung an nur einem Tag dem 31. 1. nicht schaffen.Die Nachmieter unsrer alten Wohnung wollen ja auch einziehen.
Wie ich denke ist das wahrscheinlich wirklich Kulanz des neuen Vermieters uns schon voeher reinzulassen oder?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ist es immer. Anspruch auf die neue Wohnung und die Möglichkeit diese zu betreten hat man erst wenn der Mietbeginn erreicht wurde. in dem Fall der 1.2, da das aber ein Sonntag ist, dürfte man erst am Montag den 2.2 Anspruch haben.
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danimaus76
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Und wo wohnen wir bis zum 2.2. ? Ich hatte doch geschrieben das es Nachmieter für die alte Wohnung gibt. Und wer macht den Umzug. Mein Mann geht arbeiten und sitzt nicht den ganzen Tag daheim.
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie bis zum 31.01. Kündigungsfrist haben und am 01.02. einen neuen Mietvertrag unterschrieben haben brauchen Sie Ihre Wohnung erst am 31.01. um 24 uhr dem Vermieter übergeben.
Selbst haben Sie laut neuen Mietvertrag auch erst ein Zutrittsrecht zur neuen Wohnung am 01.02.

Meiner Ansicht ist es egal ob der 1ste auf einen Sonntag fällt, am ersten des Monats kann der Nachmieter in meine Wohnung und ich kann als Neumieter in meine neue Wohnung.

Was dazwischen ist ist uninteressant.
Auch ist es uninteressant ob der Nachmieter schon auf der Matte steht oder ich nicht weiß wie ich den Umzug machen soll.

Wenn jeder in solchem Fall richtig planen würde würden auch keine Probleme auftreten.
Man kann in solchen Lagen nicht nur mit sich rechnen sondern muss auch mit den anderen rechnen und dabei unterlaufen so viele Fehler und schon hängt man in den Seilen.

Und zur Frage wo Sie bis zum 02.02. wohnen sollen, ganz einfach, In Ihrer alten Wohnung, wenn Sie nicht in die neue kommen.
Gruß
pcwilli
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 14:02    Titel: Re: RE: Mietvertrag und mehr Antworten mit Zitat

danimaus76 hat folgendes geschrieben::
Die Wohnung ist komplett leer,der Vormieter ist nicht mehr drin.
Das ändert nichts an dem, was ich oben bereits geschrieben hatte.

danimaus76 hat folgendes geschrieben::
Es geht nur darum das wir den Umzug, das saubermachen der alten Wohnung und die Übergabe der alten Wohnung an nur einem Tag dem 31. 1. nicht schaffen.
Sowas muß man auch nicht an einem Tag schaffen. Üblicherweise liegen zwischen rein-in-die-neue-Wohnung-können und raus-aus-der-alten-sein-müssen einige Tage, in denen man beide Wohnungen nutzen kann. Nach meiner Erfahrung sind dabei bis zu 31 Tage nicht ungewöhnlich.
Und wenn man diese Tage nicht hat: es gibt zahlreiche Autovermieter, die Fahrzeuge in allen möglichen Größenklassen anbieten. So eins mietet man für das Wochenende an, lädt ein, übergibt die Wohnung, fährt zur neuen Wohnung und lädt dort aus. Sollte zwischen ein- und ausladen eine Übernachtung notwendig sein, gibt es dafür diverse Möglichkeiten. Einige davon finden sich regelmäßig im Telefonbuch unter der Überschirft 'Hotel'. Mit den Augen rollen
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie bis zum 31.01. Kündigungsfrist haben und am 01.02. einen neuen Mietvertrag unterschrieben haben brauchen Sie Ihre Wohnung erst am 31.01. um 24 uhr dem Vermieter übergeben.


Wird immer wieder so behauptet und wird auch durch ständige Wiederhiolung nicht richtig. Traurig

Der Mieter ist nach § 546 Abs. 1 BGB erst nach dem Ende des Mietverhältnisses zur Rückgabe verpflichtet. Das bedeutet also keineswegs am letzten Tag um 24:00 Uhr, sondern erst am Folgetag, also nach 0:00 Uhr. Da eine Rückgabe mitten in der Nacht für keinen der Beteiligten zumutbar ist, wird - ohne dass ich mich hier auf eine konkrete Uhrzeit festlegen will - der Vormittag als rechtzeitig anzusehen sein.

Zitat:

Selbst haben Sie laut neuen Mietvertrag auch erst ein Zutrittsrecht zur neuen Wohnung am 01.02.

Grundsätzlich richtig, aber auch hier besteht kein Anspruch auf eine Übergabe bereits um 0:00 Uhr. Wie für die Rückgabe wird auch hier eine Übergabe am Vormittag als rechtzeitig anzusehen sein.

Zitat:

Meiner Ansicht ist es egal ob der 1ste auf einen Sonntag fällt, am ersten des Monats kann der Nachmieter in meine Wohnung und ich kann als Neumieter in meine neue Wohnung.


Diese Ansicht wird allerdings weder vom Gesetzgeber, noch von der Rechtsprechung geteilt. Nachzulesen im § 193 BGB.


Zitat:

Und zur Frage wo Sie bis zum 02.02. wohnen sollen, ganz einfach, In Ihrer alten Wohnung, wenn Sie nicht in die neue kommen.

Nimmt man es ganz genau, ist der Mieter nur bis zu 31.01. um 24:00 Uhr zur Nutzung berechtigt. Auch die Tatsache, dass eine Rückgabe am 02.02. vormittags als rechtzeitig angesehen werden muss, begründet kein Nutzungsrecht über das Ende des Mietverhältnisses hinaus.
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