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Verfasst am: 18.01.09, 22:18 Titel: Gewerbe anmelden mit Ausweisersatz?
Hallo,undzwar
A möchte ein Gewerbe anmelden,besitzt aber nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit.A besitzt ein Ausweisersatz das alles 2 Jahre verlängert wird.Ist es erlaubt das A ein Gewerbe anmeldet?
Ja, genau das ist der entscheidende Hinweis.
Sind denn keine Nebenbestimmungen zur AE angefügt worden?
Allerdings kann hier keine eindeutige Aussage erfolgen, da dieser Paragraph unmittelbar auch an den Aufenthaltsstatus der Eltern anknüpft.
Um jetzt eine verbindliche Auskunft zu erhalten, verbleibt nurmehr der Weg zur ABH. Spekulationen über die verschiedenen Varianten helfen dem A wohl kaum weiter.
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