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hallo comunity,
nach vielen problemen hat mei sohn die 10 klasse abgeschlossen.
er wird jetzt 18 jahre.
nach meinem kenntnisstand hat er keine anspruch auf kindesunterhalt, wenn er weder ausbildung noch regelschule besucht.
seine mutter drängt meinen sohn auf der VHS eine Qualifikation nachzu holen.
ist diese schulform mit der regelschule identisch.
wenn das so ist müsste ich weiter den KU bezahlen.
wie ist die rechtslage
mfg m.k
es kommt m.E. nicht darauf an, wo (VHS) er sich "ausbildet", sondern vielmehr, was das für eine Ausbildung/Schule ist, was Ziel/Abschluss der Ausbildung ist und wie es diesbezüglich um die Anerkennung des Abschlusses bestellt ist. _________________ Gruß
Peter H.
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