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eine 12 jährige kommt gegen 15 Uhr aus der Schule und wäre gegen 15.10 Uhr Zuhause.
Von dieserr Zeit an bis 18.15 Uhr ist das "Kind" alleine Zuhause, da der eine Elternteil erst um diese Uhrzeit kommt. Der Vater arbeitet nur 5 Gehminuten entfernt von Zuhause und im Notfall wäre er schnell zuhause oder das Kind bei ihm.
Meine Frage ist nun, ist es gesetzlich Rechtens, dass ein Kind in der Alter diese Zeit alleine Zuhause verbringen kann ?
Gibt es hierzu Gesetzestexte aus denen man was zu dem Thema entnehmen kann ?
Gemäß einem Richterspruch geht das nicht, sprich, es muss einen Betreuungsplan geben für diese Zeit, aber stimmt das wirklich ? Ich fand diesen Spruch schon sehr merkwürdig, denn ich kenne so viele wo die Kinder alleine für 3-4 Stunden sind bevor ein Elternteil nachhause kommt, deshalb hätte ich hierzu gerne eine fundierte Antwort, wofür ich mich
recht herlich bedanke.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 16.01.09, 16:30 Titel:
Interessante Informationen über die Aufsichtspflicht der Eltern kann man hier (bitte klicken) - mit Beispielen aus der Rechtsprechung - und auch hier (bitte klicken) finden.
Erstmal Danke für die Antwort.
Habe mir die beiden Webseiten angesehen, jedoch konnte ich ea nicht auf den geschilderten Fall anwenden.
Ich habe weiter im Internet versucht Informationen zu bekommen jedoch sind die dort geschilderten Fälle (wie meist) doch anders gelagert.
Ich muss dann wohl davon ausgehen, dass ein Betreuungsplan notwendig ist, will man im Ernstfall nicht belangt werden. Stören tut es mich trotzdem weil ich denke, dass eine vernünftige 12 jährige durchaus die genannte Zeit alleine sein kann und ich erlebe es ja täglich in der Praxis, wie viele Kinder den ganzen Nachmittag alleine sind.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 17.01.09, 14:25 Titel:
Eine genau auf den geschilderten Fall passende Handlungsanweisung kann ein Fragesteller nicht erwarten. In den Foren-Regeln wird dazu ausgeführt:
"Auch, wenn Ihnen das vorgetragene Problem noch so klar erscheint: Sie kennen unter Umständen nicht die ganze Wahrheit, haben mit dem Fragesteller nicht persönlich gesprochen und nicht alle wichtigen Unterlagen gesehen. Tragen Sie dazu bei, dass der Fragesteller sein Problem selbst lösen kann, indem Sie z.B. den rechtlichen Hintergrund erläutern und Urteile nennen, die ihm vielleicht weiterhelfen. Nehmen Sie ihm seine eigenen Entscheidungen nicht ab, indem Sie ihm konkret raten, was als nächstes zu tun ist. Wenn Sie schreiben: „Das ist eindeutig so und so, Du musst jetzt das und das machen“ - dann sollten Sie stutzig werden und Ihre Antwort lieber neu formulieren."
Die verlinkten Informations sind meiner Meinung nach sehr gut geeignet, den Fragesteller in die Lage zu versetzen, auf ihrer Grundlage eine die besonderen Umstände seines Einzelfalls zutreffend berücksichtigenden Entscheidung zu treffen.
Oh sorry, hatte nicht erwartet auch meine Antwort eine Reaktion zu erhalten, da ich diese nur als abschliessendes Statement von mir gesehen hatte. Trotzdem danke für die Informationen und den Hinweis.
Ich wünsche einen schönen Tag
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