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es geht um die Berechnung bei Volljährigkeit, hier Einkommen:
sollte trotz Teilzeitarbeit (30 Std.) die Leistungsfähigkeit des einen Elternteiles gegeben
sein, kann man dann trotzdem ein fiktives (Zusatz) Einkommen rechnen für Vollzeit (also z.B. auf 38Std = Vollzeit). d.h. dass hier ja dann das unterhaltrelevante Einkommen höher wäre.
Aber wie gesagt, die Leistungsfähigkkeit ist bei 30 Std Teilzeit schon gegegben !!!!
Wenn es noch sog. privilegiert ist - d.h. einem minderjährigen Kind gleichgestellt ist, weil es sich noch in Schulausbildung befindet und zu Hause wohnt, kann u.U. noch fiktiv zugerechnet werden. _________________ Gruß
Peter H.
Es geht also um ein volljähriges Kind, das Unterhalt von einem Elternteil will?
Dieses Elternteil hat Einkommen aus Teilzeitbeschäftigung, ist damit "leistungsfähig". Ich vermute einfach mal, dass dieser Elternteil entspr. dieser "Leistungsfähigkeit" seiner Unterhaltspflicht nachkommt?
Und nun reicht das dem unterhaltsberechtigten (volljährigen) Kind nicht. Es möchte also quasi hochrechnen, was dieser Elternteil bei Vollzeit bekommen würde und daraus dann seinen Unterhaltsanspruch haben?
Ziemlich unverfroren, falls meine Annahme richtig ist. (Wenn ich da was Falsches interpretiert habe, bitte ich um Entschuldigung)
okay, also- auch der Elternteil, bei dem das vollj. Kind lebt, ist den Buchstaben des Gesetzes nach unterhaltspflichtig- und zwar auch barunterhaltspflichtig.
Aber- im Gegenzug zu dieser *Barunterhaltspflicht* stände fest, das dieses Elternteil keinerlei sonstige Unterhaltsleistungen gewähren müsste- also: kein Bereitstellen von Wohnraum, kein gefüllter Kühlschrank, keine Mitbenutzung von Strom und Wasser, kein Klopapier usw, kein Abnutzen des häuslichen Sofas, kein Bett, kein nichts. Im Klartext: von dem Unterhalt, den das erw. Kind von seinen unterhaltspflichtigen Eltern erhält, hat es eben genau diese Dinge des tägl. Lebens zu bezahlen. Der Elternteil, bei dem das vollj. Kind lebt, kann also nun seinerseits vom Kind fordern, dass es sich an den Kosten für Wohnung usw. beteiligt. Man nannte das mal schlicht Kostgeld.
Ich glaube kaum, dass sich das Teilzeiteinkommen der Person, in deren Wohnung man lebt, *hochrechnen* lässt, um einen höheren Unterhalt zu erwirken.
eigentlich verlangt dieses "Kind", dass Muttern (ich unterstelle mal, dass *Kind* bei Muttern wohnt) gefälligst mehr zu arbeiten hat, damit "Kind" mehr Kohle in die Hand bekommt. So läuft das aber nicht!
In der Praxis wird der ELternteil, bei dem ein vollj. Kind wohnt (weil es noch Schüler ist) seiner Unterhaltsverpflichtung weiterhin- wie all die Jahre zuvor- in Form der Gewährung als Naturalunterhalt nachkommen.
Rede mal mit Muttern über ne Erhöhung des Taschengeldes, da sollte doch was möglich sein *gg* (Oder such dir nen kleinen Job, bringt auch ein paar Extra-Euros)
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