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Anrechnung von fiktivem Einkommen trotz Leistungsfähigkeit?

 
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Festus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.12.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 09:13    Titel: Anrechnung von fiktivem Einkommen trotz Leistungsfähigkeit? Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht um die Berechnung bei Volljährigkeit, hier Einkommen:

sollte trotz Teilzeitarbeit (30 Std.) die Leistungsfähigkeit des einen Elternteiles gegeben
sein, kann man dann trotzdem ein fiktives (Zusatz) Einkommen rechnen für Vollzeit (also z.B. auf 38Std = Vollzeit). d.h. dass hier ja dann das unterhaltrelevante Einkommen höher wäre.

Aber wie gesagt, die Leistungsfähigkkeit ist bei 30 Std Teilzeit schon gegegben !!!!

Grüße Willy
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Leistungsfähigkeit für vollen Tabellenunterhalt?

Was macht das volljährige Kind?

Wenn es noch sog. privilegiert ist - d.h. einem minderjährigen Kind gleichgestellt ist, weil es sich noch in Schulausbildung befindet und zu Hause wohnt, kann u.U. noch fiktiv zugerechnet werden.
_________________
Gruß
Peter H.
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suwi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

öhm....? Mal zum Verständnis nachgefragt

Es geht also um ein volljähriges Kind, das Unterhalt von einem Elternteil will?
Dieses Elternteil hat Einkommen aus Teilzeitbeschäftigung, ist damit "leistungsfähig". Ich vermute einfach mal, dass dieser Elternteil entspr. dieser "Leistungsfähigkeit" seiner Unterhaltspflicht nachkommt?
Und nun reicht das dem unterhaltsberechtigten (volljährigen) Kind nicht. Es möchte also quasi hochrechnen, was dieser Elternteil bei Vollzeit bekommen würde und daraus dann seinen Unterhaltsanspruch haben?

Ziemlich unverfroren, falls meine Annahme richtig ist. (Wenn ich da was Falsches interpretiert habe, bitte ich um Entschuldigung)
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Festus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.12.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja, so sieht´s aus:

Volljähriger ist Schüler und der minder. =j 14 J. , beide im Haushalt lebend.

Gruß Festus
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suwi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Festus hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ja, so sieht´s aus:

Volljähriger ist Schüler und der minder. =j 14 J. , beide im Haushalt lebend.

Gruß Festus


und um welchen Elternteil geht es?Um den, bei dem der vollj. Schüler lebt oder um den, von dem der Barunterhalt ins Haus kommt?
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Festus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.12.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es handelt sich um den Elternteil, bei dem die Kinder leben,

ander ET ist Vollzeittätig

Gruß Willy
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suwi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

okay, also- auch der Elternteil, bei dem das vollj. Kind lebt, ist den Buchstaben des Gesetzes nach unterhaltspflichtig- und zwar auch barunterhaltspflichtig.
Aber- im Gegenzug zu dieser *Barunterhaltspflicht* stände fest, das dieses Elternteil keinerlei sonstige Unterhaltsleistungen gewähren müsste- also: kein Bereitstellen von Wohnraum, kein gefüllter Kühlschrank, keine Mitbenutzung von Strom und Wasser, kein Klopapier usw, kein Abnutzen des häuslichen Sofas, kein Bett, kein nichts. Im Klartext: von dem Unterhalt, den das erw. Kind von seinen unterhaltspflichtigen Eltern erhält, hat es eben genau diese Dinge des tägl. Lebens zu bezahlen. Der Elternteil, bei dem das vollj. Kind lebt, kann also nun seinerseits vom Kind fordern, dass es sich an den Kosten für Wohnung usw. beteiligt. Man nannte das mal schlicht Kostgeld.
Ich glaube kaum, dass sich das Teilzeiteinkommen der Person, in deren Wohnung man lebt, *hochrechnen* lässt, um einen höheren Unterhalt zu erwirken.
eigentlich verlangt dieses "Kind", dass Muttern (ich unterstelle mal, dass *Kind* bei Muttern wohnt) gefälligst mehr zu arbeiten hat, damit "Kind" mehr Kohle in die Hand bekommt. So läuft das aber nicht!
In der Praxis wird der ELternteil, bei dem ein vollj. Kind wohnt (weil es noch Schüler ist) seiner Unterhaltsverpflichtung weiterhin- wie all die Jahre zuvor- in Form der Gewährung als Naturalunterhalt nachkommen.
Rede mal mit Muttern über ne Erhöhung des Taschengeldes, da sollte doch was möglich sein *gg* (Oder such dir nen kleinen Job, bringt auch ein paar Extra-Euros)
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