Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zeitmietvertrag verlängern
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zeitmietvertrag verlängern

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
synchronring7
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 13:30    Titel: Zeitmietvertrag verlängern Antworten mit Zitat

Hallo ,

Ich habe folgende Frage ,wir haben einen wirksamen Zeitmietvertrag mit unserem Mieter geschlossn mit Befristungsgrund Eigenbedard ,dieser Grund verzögert sich jetzt um 9-16 Monate ,wie kann ich diesen Vertrag rechtswirksam und wasserdicht verlängern bis zum gewünschten Termin,Mieter will gerne auch länger bleiben-gibt es Musterschrieben im Netz oder wie kann man einen solches Schreiben aufsetzen,wenn überhaupt möglich ?? .
Für die Beantwortung danke ich Euch !!! Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 13:58    Titel: Zeitmietvertrag Antworten mit Zitat

Der Zeitmietvertrag ist in § 575 BGB geregelt. Hier liegt wohl der Fall des § 575 Absatz 3 BGB vor, so dass unter Angabe des Befristungsgrundes der bestehende Zeitmietvertrag einvernehmlich um 9 bis 16 Monate mit einem einzigen Satz, den beide unterzeichnen, verlängert werden kann. Um die Planungssicherheit für den Mieter M zu erhöhen, wäre es natürlich unheimlich nett, wenn der Vermieter V dem M bei Abschluss der Verlängerung auch ziemlich genau mitteilen könnte, ob es nun 9 oder 16 Monate werden, denn M muss sich ja rechtzeitig auch um eine neue Bleibe kümmern. Musterformulare gibt es nicht für alle Rechtsfragen und Lebenslagen, so auch hier. Wenn V wirklich alles richtig machen und dafür auch eine Bestätigung haben will, so muss er sich wohl an einen (kostenpflichtigen) Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden. Alternativ hilft vielleicht auch der Haus- und Grundbesitzerverein, in dem V eventuell gegen Beitrag Mitglied ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Um die Planungssicherheit für den Mieter M zu erhöhen, wäre es natürlich unheimlich nett, wenn der Vermieter V dem M bei Abschluss der Verlängerung auch ziemlich genau mitteilen könnte, ob es nun 9 oder 16 Monate werden, denn M muss sich ja rechtzeitig auch um eine neue Bleibe kümmern.

Naja. Das wäre nicht nur nett, sondern unumgänglich, da man ja wohl kaum ohne Frist befristet verlängern kann. Cool
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
synchronring7
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 18:44    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten,

vielleicht sollte ich noch erwähnen das der M. nicht ganz seriös ist und mit Vorsicht zu geniessen ist, aber V. noch ca. ein Jahr auf dessen Mietzahlung angewiesen ist und will deshalb eine dann zügige Räumung der Wohnung ,hoffe das klappt wie beschrieben,für weitere Anregungen oder Fallbeispiele bin ich dankbar Verlegen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jelly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

"Nicht ganz seriös" kann ja nun viel bedeuten. Pfeift der M bei offenem Fenster unzüchtige Lieder (wobei die Identifikation eines unzüchtigen Liedes anhand des Pfeifens ja auch eine gewisse "Unseriösität" des Hörers voraussetzt Winken ), oder hält er sich nicht an Abmachungen? In letzterem Fall würde ich mir das mit der Verlängerung nochmal reiflich überlegen bzw. höchstens so lange verlängern, wie ich die Miete unbedingt brauche.

Schlimmstes Szenario: der Kündigungstermin ist da und der Mieter sitzt fröhlich weiter in der Wohnung und harrt der Dinge, die da kommen. Dies sind Räumungsklage (ggf. über mehrere Instanzen), Vollstreckung der Räumung, einstweilige Verfügungen ... und währenddessen sitzt der Vermieter in der alten Wohnung fest und beschliesst irgendwann vielleicht, den Mieter lieber zu bestechen als den langwierigen Rechtsweg zu gehen. Klar, wenn der Mieter widerrechtlich handelt, kann man später Schadensersatz von ihm fordern - und dann hoffen, dass er zufällig nicht gerade pleite ist. Und die verlorene Zeit lässt sich ganz schwer ersetzen.

Ich will hier echt keinem Angst machen - viele Mieter ziehen auch wie vereinbart aus und verabschieden sich nett. Aber wenn hier schon von Unseriösität die Rede ist ...

Übrigens - wenn ein Mieter über das vereinbarte Mietende in der Wohnung bleibt, hat der Vermieter ganze 2 Wochen Zeit, um einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses zu widersprechen (am besten schriftlich). Sonst geht das Mietverhältnis munter weiter.

PS: Ist der Vermieter eigentlich rechtsschutzversichert?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 19:04    Titel: Re: Danke Antworten mit Zitat

synchronring7 hat folgendes geschrieben::
...aber V. noch ca. ein Jahr auf dessen Mietzahlung angewiesen ist und will deshalb eine dann zügige Räumung der Wohnung ,hoffe das klappt wie beschrieben,für weitere Anregungen oder Fallbeispiele bin ich dankbar Verlegen

Ah, jetzt verstehe ich, worauf Sie hinaus wollen.

Nein, so funktioniert das nicht. Der Mieter wird nicht auzuziehen haben, wenn es Ihnen in Ihre Planung passt.

Entweder wird der Mietvertrag um einen Zeitraum X verlängert und endet dann auch zu diesem Ablauf oder er wird es nicht. Die "Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses auf Abruf" wird also nicht funktionieren.

 
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
synchronring7
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 19:17    Titel: ??? Antworten mit Zitat

M. pfeifft keine schmutzigen Lieder,bekommt dafür aberr reichlich Einschreiben und andere seltsame Bescheide und Mahnungen werden meist bei V. Abgegeben(Postbote irrt in der Tür und beim briefkasten)
jetzt aber noch mal zu meinem Anliegen!
aber eine einmalige Verlängerung ist doch möglich ? und zweitens es soll auch eine Planungssicherheit für den V. sein ,spielt ja auch mit offenen Karten und M. bekommt rechtzeitig bzw. bei Verlängerung Termin genannt ? V ist rechtsschutzversichert aber noch in einer Wartezeit
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe immer noch nicht, wie diese Verlängerung aussehen soll. So wie das formuliert ist, soll wohl nur ein flexibler Zeitrahmen (eben 9-16 Monate) angegeben werden und der Vermieter liefert dann den genauen Beendigungstermin später nach. Das ist aber nicht möglich. Das Ende des Mietverhältnisses wird in der Verlängerungsvereinbarung genau bestimmt werden müssen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
jelly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 19:46    Titel: Re: ??? Antworten mit Zitat

synchronring7 hat folgendes geschrieben::
M. pfeifft keine schmutzigen Lieder,bekommt dafür aber reichlich Einschreiben und andere seltsame Bescheide und Mahnungen werden meist bei V. Abgegeben(Postbote irrt in der Tür und beim briefkasten)

Naja - so einen Kandidaten hatte ich auch mal - nur spielte und sang der durchaus schmutzige (und laute!) Lieder, und der Postbote hatte Angst vor dessen Hund und warf deshalb die Post (Absender: Anwälte, Inkasso-Büros) in meinen Kasten. Aber der Mieter hat IMMER mit höchster Priorität seine Miete gezahlt - mehr Angst vor Obdachlosigkeit als vor Gerichtsvollziehern. Nur die letzten 2 Mieten hat er stillschweigend einbehalten - im (berechtigten) Vertrauen darauf, dass er nun auch nicht mehr zwangsgeräumt wird. Aber wenn der Vermieter in diesem Fall ne Kaution hat, droht diesbezüglich ja auch keine Gefahr.

synchronring7 hat folgendes geschrieben::
aber eine einmalige Verlängerung ist doch möglich ? und zweitens es soll auch eine Planungssicherheit für den V. sein ,spielt ja auch mit offenen Karten und M. bekommt rechtzeitig bzw. bei Verlängerung Termin genannt ?

Klar ist eine Verlängerung möglich. Da reicht ein Satz unter dem Originalvertrag in der Richtung "da sich der Einzugstermin des V wegen .... verschiebt, wird zwischen M und V eine Verlängerung dieses Vertrages bis zum .... vereinbart". Beide unterschreiben, und fertig. Nur wie Herr Oseloff (ohne r!) geschrieben hat, sollte das Datum, zu dem der Vertrag dann wirklich beendet wird, schon feststehen. Notfalls kann man ja mit beiderseitigem Einverständnis noch mal verlängern. Oder ne Räumungsfrist gewähren.

synchronring7 hat folgendes geschrieben::

V ist rechtsschutzversichert aber noch in einer Wartezeit


Macht doch nix - gebraucht wird die Versicherung ja erst, wenn M nicht wie vereinbart auszieht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.