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Verfasst am: 18.01.09, 21:40 Titel: unzureichende Heizmöglichkeit im Gewerberaum
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Im August 2007 mietete ich einen Gewerberaum als Nagelstudio an. Da der Vermieter den Raum ursprünglich geteilt hat, hatte mein Raum zwar einen Heizkörper, der war allerdings mit der abgetrennten Hälfte zu gekoppelt. Der Vermieter meinte damals, wenn ich diese Heizung benutzen möchte, zahle ich in den Wintermonaten 20 Euro an den Nachbarn. Ihm wäreaber lieber wenn ich stattdessen die elektrische Heizmöglichkeit nutze. Es wurde kälter, jedoch blieb die Heizung aus. Der Nachbar war nicht da. konnte die Heizung auch nicht benutzen. Das elektrische Ding reichte nicht aus. (morgens 7,5grad nach 10 Stunden ca. 13- 15grad) Ich sagte es dem Vermieter, es passierte nichts.... der Sommer kam, ich meinte wieder zum Vermieter, dass ich diesen Winter nicht wieder frieren will. Habe leider einen befristeten Vertrag. Ich machte eine Mietminderung 30%. Daraufhin bekam ich ein Einschreiben mit einer fristlosen Kündigung und den Vermerk, dass ich den fehlenden Bertag bis zum 31. zahlen soll. Habe schon ein neues Geschäft gefunden. Allerdings habe ich Angst um meine Mietsicherheit, die ich brauche. Wann muss er sie mir wiedergeben, wieviel darf er einbehalten? Das ist aber noch nicht alles, denn wärend der gesamten Mietdauer platzt er einfach in mein Geschäft, wenn ich Kunden habe. Schreit rum und zuguterletzt beleidigte er mich. Daraufhin erteilte ich ihm ein Hausverbot.
vielen Dank
Im Sommer eine Mietminderung von 30%? Hossa, da dürfte der VM aber gewinnen. Zumal es sich um einen Gewerbemietvertrag handelt.
Der VM wird nun nach Ablauf der Räumungsfrist, Räumungsklage einreichen, wenn der Mieter bis dato nicht das Feld geräumt hat. Da es sich um einen befristeten Mietvertrag handelt, kann der VM sogar die restliche fehlende Miete als Schadensersatz geltend machen. Das heisst der Mieter darf die Miete bezahlen aber das Objekt nicht nutzen. Die Kaution wird mit Sicherheit dann weg sein. Die wird der VM komplett einbehalten.
Vieleicht mal ne praktische Hilfe.
Es gibt verfahrbare mit flüssiggas betriebene Heizgeräte. Diese sind vom Betrieb her erheblich günstiger und effektiver, als elektrisch betriebene Heizungen. So kann die wärme "Bedarfsorientiert" zugeführt werden. Es gibt so etwas als Thermostat gesteuertes Gerät ,welches z.B. auch CO2 überwacht ist. Die Befüllung einer 11 kg Pfandpflaschen kostet so um die 15-20 Euro. Es müsten halt nur die Sicherheitshinweise vom Hersteller einhaltbar sein. z.B. Betrieb in Räumen die oberhalb der Erdoberfläche sind und beispielsweise mindestens 40 Kubikmeter Raumluft besitzen. Ich weiß nur nicht, ob die Zustimmung vom Vermieter zwingend erforderlich ist, wenn man die Räume so beheizen möchte.
Aber man könnte im Zweifel mal beim Vermieter vorher fragen.
Meine Rechnung sieht so aus:
Einmalige Anschaffung Heizgerät:
ca. 90 Euro
Einmalig Pfand für 11 kg Flasche:
ca 30 Euro
Umgerechnet kostet mich die kwh Flüssiggas ca 10 Cent.
Beim Strom lag ich bei 20 Cent.
Vorteilhaft erweist sich die sauber trennbare Abrechnung der Energiekosten.
Eine Mietminderung sollte, auch bei einem Gewerbemietvertrag nicht ohne anwaltliche Hilfe durchgeführt werden.
Außerdem würde ich sagen, Sie haben die Räume gesehen und haben über den Umstand Bescheid gewusst, sodass eine Mietminderung nicht mehr möglich ist, außer wenn sich die Sache verschlimmert und das könnte hier nicht zutreffen. Wenn der Raum kalt ist ist er kalt.
Die ganze Sache, auch mit dem Nachbarn wurde wahrscheinlich nur mündlich besprochen sodass keiner einen Beweis hat.
An Ihrer Stelle würde ich mir einen Anwalt für Mietrecht suchen damit das ganze Dilemma nicht noch schimmer wird.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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