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Heizkosten

 
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VBMichi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2008
Beiträge: 8
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 10:03    Titel: Heizkosten Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A = Mieter
Person B = Vermieter
X-Personen = Andere Mieter im Haus

Angenommen Person A erhält von Person-B eine Zahlungsaufforderung für entstandene Heizkosten, da angeblich der Betrag der im Vorraus gezahlt wurde überschritten wurde (um ca. 50 Prozent).

Bei genauerer Nachfrage von Person A, wie das möglich sei, erwidert Person B:

"Die Heizkosten aller X-Personen wird auf alle Mieter umgerechnet. Das kann pro Mieter eine Erhöhung von 50 bis 70 Prozent betragen. Das ist gesetzlich so geregelt. Da kann ich nichts machen."

Person-A soll also nun die Heizkosten anderer Mieter zahlen. Laut eigenem Zähler wurden die Kosten jedoch nicht überschritten.

Ist das möglich? Auf was für ein Gesetz spielt Person-B an?

Viele Grüße,
Michi
_________________
Wer mit der Fackel der Wahrheit durch das Gedränge will, schafft dies fast nie ohne mindestens einer Person den Bart zu versengen.
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Google mal nach "Heizkostenverordnung"
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist das denn für ein Zähler, der die Kosten angibt? Geschockt
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter kann die Vorausleistungen von Betriebskosten der Mieter erst nach der der Erstellung der Betriebskostenabrechnung anpassen.
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