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Wohnfläche in Betriebskostenabrechnung

 
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donnerknall
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2007
Beiträge: 65
Wohnort: oberfranken

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 10:41    Titel: Wohnfläche in Betriebskostenabrechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

man stelle sich ein ehemaliges (relativ kleines) Fabrikgebäude mit angebautem Wohnhaus vor. Also ein Doppelhaus mit einer gemeinsamen Heizanlage.

Das Wohnhaus ist vermietet, in der ehemaligen Fabrik wohnt der Vermieter.

Die Wohnfläche der Mieter wurde in den Nebenkostenabrechnungen mit 120 m² angegeben, die der Vermieter auf 200m².

Da beide Familien zeitweise ein freundschaftliches Verhältnis hatten blieben gegenseitige Besuche natürlich nicht aus(soll man halt nicht machen Smilie ).

Dabei stellten die Mieter fest, dass die von den Vermietern genutzte Fläche weitaus größer als angegeben ist.

Auf Nachfrage erklärten die VM, sie würden nur die obere Etage zur Berechnung heranziehen, da das ja die Wohnung ist.

In der unteren Etage befänden sich ja nur Party-, Fitness- und Saunaräume sowie Toilette und Dusche, alle zwar mit Heizkörpern mit Wärmemengenzählern, aber diese Fläche müsste nicht bei der Berechnung der Nebenkosten berücksichtigt werden ( immerhin auch ca. 200m²). Das wäre auch die Aussage Ihres Grundbesitzervereinsanwaltes (was für ein Wort Überrascht )

Ist das wirklich so?

Oder soll hier der Mieter nicht so kleinlich sein?

Leider hat der Mieter inzwischen erhebliche Zweifel an der Lauterkeit der VM, da es bis vor Kurzem z.B. auch einzelne Heizkörper im Treppenhaus der VM gab, die nicht mit Erfassungsgeräten ausgestattet, aber trotzdem in Betrieb waren. Diese HK wurden inzwischen entfernt.

Wie ist Eure Meinung hierzu?

MfG
Donnerknall
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter muss mindestens 50 Prozent, aber höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilen. Hierzu müssen alle Wohnungen oder Heizkörper mit so genannten Erfassungssystemen ausgestattet sein, die dann einmal im Jahr abgelesen werden. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden auch bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung nach einem festem Maßstab, im Regelfall nach der Wohnfläche, verteilt.

Mieter haben das Recht, Heizkosten um 15 Prozent zu kürzen, wenn der Vermieter entgegen den Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet hat.

In Zwei-Familienhäusern, in denen der Vermieter eine Wohnung SELBST bewohnt und die andere Wohnung vermietet ist, kann vereinbart werden, die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig, sondern nach Wohnfläche abzurechnen.
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donnerknall
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2007
Beiträge: 65
Wohnort: oberfranken

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Werner.

Der VM rechnet ja nach Verbrauch ab, Umlageschlüssel 30:70.

M.E. macht es aber schon einen Unterschied, ob die 30% Grundkosten im Verhältnis 120m²(Mieter) zu 200m²(Vermieter) oder im Verhältnis 120m²/400m² umgelgt werden.

Das würde ja auch für weitere Kosten gelten (z.B. Grundsteuer)

MfG
donnerknall
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Es müssen schon alle beheizbarenRäume erfasst sein. Dabei spielt es keine Rolle wie die Räume benutzt werden.
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donnerknall
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2007
Beiträge: 65
Wohnort: oberfranken

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.

Das müßte doch auch so ein Grundbesitzervereinsanwalt wissen, oder?

Was kann der Mieter denn nun machen?

Den beiden letzten Nebenkostenabrechnungen wurde fristgerecht vor fast einem Jahr wiedersprochen.

Die Antwort dieses Anwaltes: Bei Zweifeln an der angegebenen Fläche muß der Mieter einen Gutachter beauftragen, der die Beheizte Fläche der Vermieter ausmisst. Böse
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Da wird der Anwalt recht haben. Will der Mieter eine falsche Flächenberechnung unterstellen, muss er auch den Beweis antreten.
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donnerknall
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2007
Beiträge: 65
Wohnort: oberfranken

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Traurig Auch , wenn es so offensichtlich ist und vom VM bestätigt wurde?

Der Mieter kann doch wohl schlecht jemanden beauftragen, etwas in den Räumen der VM auszuführen, oder?
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 13:07    Titel: Re: Wohnfläche in Betriebskostenabrechnung Antworten mit Zitat

donnerknall hat folgendes geschrieben::

Auf Nachfrage erklärten die VM, sie würden nur die obere Etage zur Berechnung heranziehen, da das ja die Wohnung ist.

Zur Klärung der Rechtslage wird der zutreffende Umlageschlüssel zu bestimmen sein. Für Kostenarten, die nach Wohnfläche umzulegen sind, wird die Einbeziehung von Nebenräumen außerhalb der Vermieterwohnung auch dann nicht in Betracht kommen, wenn diese Räume ausschließlich vom Vermieter genutzt werden.

Zitat:

In der unteren Etage befänden sich ja nur Party-, Fitness- und Saunaräume sowie Toilette und Dusche, alle zwar mit Heizkörpern mit Wärmemengenzählern, aber diese Fläche müsste nicht bei der Berechnung der Nebenkosten berücksichtigt werden ( immerhin auch ca. 200m²). Das wäre auch die Aussage Ihres Grundbesitzervereinsanwaltes (was für ein Wort Überrascht )

Was würde der Mieter wohl sagen, wenn der Vermieter den Mieterkeller oder die Garage des Mieters bei der Wohnflächenermittlung berücksichtigen würde? Große Entrüstung?

Zitat:

Ist das wirklich so?

Der Anwalt wird hinsichtlich der Wohnfläche vermutlich richtig liegen.
Für die Heizkosten ist Wohnfläche allerdings nicht der zutreffende Umlageschlüssel. Hier ist die gesamte beheizte Fläche zu berücksichtigen. Die auf Nebenräume entfallenden Kostenanteile sind dem Nutzer der Nebenräume zu belasten.
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donnerknall
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2007
Beiträge: 65
Wohnort: oberfranken

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was würde der Mieter wohl sagen, wenn der Vermieter den Mieterkeller oder die Garage des Mieters bei der Wohnflächenermittlung berücksichtigen würde? Große Entrüstung?


Nö, wenn er denn auch seine Garage und seinen Keller mit berechnet Cool

Habe ich das soweit richtig verstanden: Bei Berechnung Heizkosten ist die beheizte Fläche zu berücksichtigen,
bei Berechnung anderer Kosten (z.Bsp. Grundsteuer) die Wohnfläche?

Mir ging es ja auch hauptsächlich um die Heizkosten.

Nichtsdestrotz wird der Mieter wohl kaum die beheizten Nebenräume des Vermieters ausmessen lassen können.

Also kann der Mieter (ausser ausziehen) nichts machen, wenn der VM seine Räume nicht vermessen lassen will?

Gruß
donnerknall
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