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Schnee räumen

 
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Carsten_Z
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Kaarst

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:12    Titel: Schnee räumen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich sitze gerade in einem Laden von zwei Freunden. Gerade kam der Hausmeister, nachdem die Toilettenspülung nach einer Arbeit an der Toilette, die durch eine Fachkraft ausgeführt wurde, nicht mehr funktionierte.
Die Aussage von ihm lautete:
- Die Toilettenspülung liegt nicht in seinem Aufgabenbereich
- Das Loch in der Wand, welches dort nun schon seit fast einer Woche ist, wird am Donnerstag geschlossen.

Desweiteren kam dann das Thema auf Schnee räumen. Lt. seiner Aussage sin dafür die Hausmeister zu ständig. Allerdings mussten wir selber den Schnee räumen, da es bis 10 Uhr (die haben um 6 Uhr angefangen) nicht gemacht wurde. Insgesmt wurde nur eine Furche zum Parkplatz in dem Zeitraum von 6-12 Uhr geräumt.
Lt. ihm hat er damit nix mehr zu tun und wir sind haftbar, wenn jmd.etwas auf der fläche passiert.

Inwiefern hat er wo Recht? Letztendlich wird vom bezahlten Hausmeisterdienst gar nix gemacht. Weder der Geschäftsvorbereich wird instant gehalten obwohl auch das im Vertrag steht.

Grüße

Carsten
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:16    Titel: Re: Schnee räumen Antworten mit Zitat

Carsten_Z hat folgendes geschrieben::
Desweiteren kam dann das Thema auf Schnee räumen. Lt. seiner Aussage sin dafür die Hausmeister zu ständig. Allerdings mussten wir selber den Schnee räumen, da es bis 10 Uhr (die haben um 6 Uhr angefangen) nicht gemacht wurde. Insgesmt wurde nur eine Furche zum Parkplatz in dem Zeitraum von 6-12 Uhr geräumt.
Lt. ihm hat er damit nix mehr zu tun und wir sind haftbar, wenn jmd.etwas auf der fläche passiert.


"Sand streuen und Schnee schippen gehört zu den Räum- und Streupflichten des Vermieters. Der Vermieter kann aber durch ausdrückliche Regelung im Mietvertrag diese Winterpflichten auf die Mieter abwälzen." --> www.finanztip.de/recht/a/streupflicht.htm
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Carsten_Z
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 18
Wohnort: Kaarst

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

vielen Dank für den Link. Wir fragen uns gerade ob ein Hausmeister dazu verpflichtet ist, wenn es wie bei uns nicht auf den Mieter abgewälzt ist.

Grüße

Carsten
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Verantwortlich für die Schnee- und Eisbeseitigung ist in erster Linie der Eigentümer, d. h. der Eigentümer oder Vermieter des Hauses. Selbst wenn die Winterpflichten den Mietern übertragen sind, bleibt der Vermieter mit verantwortlich. Er muss überwachen, ob die Mieter ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllen (OLG Köln 19 U 37/95, WM 96, 226; OLG Dresden 7 U 905/96, WM 96, 553). Das wird mach meiner Meinung auch für Gewerbemieter gelten.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Carsten_Z hat folgendes geschrieben::
Hi, Wir fragen uns gerade ob ein Hausmeister dazu verpflichtet ist, wenn es wie bei uns nicht auf den Mieter abgewälzt ist.
Grüße Carsten


Der Eigentümmer
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Carsten_Z hat folgendes geschrieben::
Hi,

vielen Dank für den Link. Wir fragen uns gerade ob ein Hausmeister dazu verpflichtet ist, wenn es wie bei uns nicht auf den Mieter abgewälzt ist.

Grüße

Carsten
Wenn dem Mieter diese Aufgaben nicht im Mietvertrag übertragen wurden ist der Hauseigentümer oder die von ihm beauftragte Person dafür zuständig.
Dies kann der Hausmeister oder ein anderer bezahlter oder freiwilliger Helfer oder Dienstleister sein.

Für die ordnungsgemäße Durchführung bleibt aber der Hauseigentümer weiter verantwortlich.

Ob dies auch auf einen Gewerbemietvertrag zutrifft müsste meines Erachtens auch aus dem Gewerbemietvertrag hervorgehen.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Carsten_Z hat folgendes geschrieben::
vielen Dank für den Link. Wir fragen uns gerade ob ein Hausmeister dazu verpflichtet ist, wenn es wie bei uns nicht auf den Mieter abgewälzt ist.


"Grundsätzlich ist ... der Hauseigentümer für das Räumen verantwortlich. Er kann diese Pflicht aber auch an .... Hausverwalter übertragen. ...." --> www.kanzlei-prof-schweizer.de/fzr/wochenthemen/index.html?thema=wochenthema200505.html

"Vor allem in größeren Wohnanlagen wollen Vermieterinnen – meist sind es ja Wohnungsbaugesellschaften – ein solches Risiko nicht eingehen, und regeln den Winterdienst von vorn herein hauptamtlich. Meist ist dann zum Beispiel der Hausmeister fürs Schneefegen zuständig." --> www.mieterverein-bochum.de/index.php?id=316

"Verantwortlich für die Schnee und Eisbeseitigung ist im Regelfall der Hauseigentümer. Bei Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnanlagen wird über die Hausverwaltung oft ein professioneller Winterdienst eingeschaltet. Oft wird auch der Hausmeister mit dem Schneeräumen und Streuen beauftragt." --> www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=28
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