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Wohnungsübergabe

 
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scott
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 07:40    Titel: Wohnungsübergabe Antworten mit Zitat

hallo und allen einen schönen guten morgen,

ich hatte von September 05 bis 31.12.08 eine neue Wohnung (Fertigstellung 11/2004) vermietet. Die Mieter haben von sich aus zum 31.12.2008 gekündigt. Der Umzug sollte bis zum 22.12.2008 erledigt sein und danach wollten wir die Übergabe machen. Nach dem 22.12. habe ich leider nix mehr von den Mietern gehört. Am 01.01. wollte ich mir dann mit einem Zeugen die Wohnung ansehen kam aber nicht rein, da die Mieter das Schloss ausgetauscht hatten. Nach einigen Telefonaten wurde mir mitgeteilt, dass sie kein Interesse an der Übergabe hätten, den Schlüssel würden sie mir zukommen lassen. Am 16.01. fand ich den Schlüssel in Briefkasten der Wohnung in der ich selbst wohne. Bin dann am selben Tag mit einem Zeugen in die Wohnung und mich traf der Schlag. Die Wohnung ist total versaut und verdreckt.....ich hab das gefühl, dass in der Zeit, in der die Mieter dort gewohnt haben nicht einmal sauber gemacht wurde. Sie haben nebenbei gesagt auch seit 09.2008 keine Miete mehr bezahlt. denkt ihr ich müßte denen zur Reinigung der Wohnung und zur Behebung der Schäden nochmals eine Frist setzen?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke nein. Fristsetzungen sind nur dann nötig, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen nicht, oder nicht richtig erbracht wurden. Dann habe ich dem Vertragspartner die Möglichkeit zur 'Nachbesserung' zu geben.
Bei einer völlig verdreckten Wohnung handelt es sich aber um einen 'Schaden', der einen Schadenersatzanspruch auslöst.
Wichtig ist hier, dass die ganze Geschichte wasserdicht dokumentiert wird, damit man später mit seinen Forderungen nicht auf dem Bauch landet.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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scott
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

..festgehalten ist es in "Bild und Schrift" ... Böse
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn bei den Mietern (Exmietern) was zu holen?
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scott
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

...ich denke eher nicht. Habe ihnen jetzt mal den Vorschlag der Ratenzahlung für die noch ausstehende Miete gemacht. Mal sehen wie sie darauf reagieren. Ich werd das aber durchziehen........wenn "die" noch einmal in ihrem Leben zu Geld kommen sollten werde ich da sein, das habe ich Ihnen versprochen. Böse
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Da sollte der Vermieter einen gerichtlichen Titel erwerben. So sind vorgenannten Ansprüche auf 30 Jahre gesichert.
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scott
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

...das werde ich auch tun, wenn alle anderen Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

So ein Titel kostet allerdings auch Geld. Sprich man wirft nochmal jede Menge Geld zum Fenster raus. Ob man jemals was von seinen Geld sieht ist zweifelhaft. Selbst ein Titel hilft nicht unbedingt was. Hab erst neulich mit jemanden gesprochen der 2 Titel hat die demnächst auslaufen, also schon mehr als 25 Jahre alt sind, und er hat noch keinen Cent gesehen von der Summe.
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