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Rücknahme Wohnungskündigung
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Weill er zwar kein Mieter mehr ist, aber trotzdem Besitzer der Wohnung. Und der unberechtigte Entzug des Besitzes ist eben nun mal nicht rechtens. Dagegen darf sich der Besitzer (also der gekündigte Mieter) auch wehren (Besitzwehr).
Was den 'unerlaubt wieder in die Wohnung zurück kehrenden' Mieter anbelangt, kann ich ihn auch nur dann (wider) aus der Wohnung werfen, wenn ich dies sofort tue (dann bin ich der Besitzer, der Besitzwehr betreibt). Dulde ich ihn dort auch nur etwas zu lange (z.B. zwei Tage), dann bleibt nur, ihn erneut rauszuklagen. Sonst wäre das dann 'verbotenen Eigenmacht', weil ja jetzt er wieder der Besitzer ist.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Okay.. Verstanden.

Abenteuerlich.. Mit den Augen rollen
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Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Naja. Ich würde eher 'vernünftig' dazu sagen. Die Frage lautet doch: Soll jeder, der der Meinung ist, irgendwas gehöre ihm, diese Auffassung einfach mit Gewalt durchsetzen dürfen? Was wäre, wenn plötzlich jemand auf der Straße vor die steht und sagt: Diese Hose gehört mir?
- Ich halte es für durchaus vernünftig, davon auszugehen, dass der, der die Hose anhat, dies auch rechtmässig tut und dass er sie so lange anbehält, bis ein Gericht anders entscheidet.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Was wäre, wenn plötzlich jemand auf der Straße vor die steht und sagt: Diese Hose gehört mir?
- Ich halte es für durchaus vernünftig, davon auszugehen, dass der, der die Hose anhat, dies auch rechtmässig tut und dass er sie so lange anbehält, bis ein Gericht anders entscheidet.


Was auch so im Gesetz steht, § 1006 BGB --> http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvermutung

Und für "das Eigentum an Grundstücken wird nach § 891 BGB vermutet, dass derjenige, der als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, auch wirklich Eigentümer des Grundstücks ist."

Aber um Eigentum geht es bei einem Mieter ja nicht.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja, wir sprechen ja aber nicht von einem Wildfremden, der plötzlich denjenigen, der die Wohnung de facto gemietet hat, an die Luft setzen will.

Vergleichbar wäre ja eher:

Ich miete ein Auto für - vertraglich festgehalten - 5 Tage. Danach gebe ich es aber nicht zurück, sondern fahre damit nach Italien.

Eigentlich müsste man doch - logisch betrachtet - davon ausgehen, dass ich nach Ablauf des Vertrages keinerlei Recht mehr darauf habe, das Auto zu nutzen, dem Eigentümer vorzuenthalten etc. Demnach wäre ich - logisch betrachtet - ein Autodieb.

Wenn ich einen Vertrag mit einem Telefonanbieter habe, den ich kündige, dann komme ich ja auch in Teufelsküche, wenn ich danach den Dienst einfach weiter in Anspruch nehme und der Anbieter kann mir den Dienst abklemmen, muss nicht auf Unterlassung klagen o.ä.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wer soll denn hier der Richter sein? Der Autovermieter? Der Mieter?

Und soll wirklich die subjektive Überzeugung der Betieligten hier entscheidend sein? Vielleicht wurde der Vertrag ja verlängert, was der Autovermieter geflissentlich verschweigt? Vielleicht hat der angebliche Mieter ja inzwischen das Auto gekauft?

Wer, wenn nicht ein Richter, der auch die Gegenseite gehört hat, könnte darüber befinden, ob die angeblich rechtmässige Kündigung wirklich so rechtmässig war?
Vielleicht hat dieser Vermieter schon vor Jahren auf das Recht dazu verzichtet?

Seit Jahrtausenden haben wir es uns zur Gewohnheit gemacht, für den Fall, dass sich zwei streiten ein Gericht einzuberufen, das sich die Argumente beider Seiten erstmal anhört und dann entscheidet. Das hat sich bewährt; genau wie die Gepflogenheit, die Durchsetzung dieser Entscheidung auch nach dem Prozess nicht den Leuten selbst zu überlassen.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::

Und soll wirklich die subjektive Überzeugung der Betieligten hier entscheidend sein? Vielleicht wurde der Vertrag ja verlängert, was der Autovermieter geflissentlich verschweigt? Vielleicht hat der angebliche Mieter ja inzwischen das Auto gekauft?


Vielleicht. Aber käme es darauf an, um erst einmal eine vorläufige Entscheidung zu treffen? --> www.epochtimes.de/articles/2008/04/30/276759.html

--> www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/schwarzwald-baar-kreis/art372502,3420597 Könnte auch hier nicht vielleicht ein Kaufvertrag vorliegen, an den sich der Vorbesitzer gerade nicht erinnert?

Und was ist, wenn jemand nach einem Urlaub nach Hause kommt und dort einen Wohnungsbesetzer vorfinde, der angibt, einen mündlichen Mietvertrag zu haben? Darf den die Polizei nicht vor die Tür setzen oder darf der geurlaubt habende Mieter zumindest dort mit wohnen, bis ein Gericht entscheidet?
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
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BeitragVerfasst am: 20.01.09, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
nicht einfach die Polizei beauftragen, mir die 50 Euros zu holen, die mir mein Kumpel Willi noch von der letzten Tour schuldet,
Verlegen Sorry, habe ich da was vergessen Geschockt
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