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Materieller Schaden nach Straftat (verjährt)

 
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Gugleo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 15:50    Titel: Materieller Schaden nach Straftat (verjährt) Antworten mit Zitat

Halllo. Es ist mir vollkommen unklar wo ich meine Frage eigentlich richtig unterbrigen könnte. Ich versuche es hier. Wenn eine andere Stelle besser wäre, bitte ich höflich um einen Hinweis.
Die Frage die mich interessiert, auch wenn ich keinen konkreten Anlass habe:
Eine Straftat verjährt nach einer gewissen Zeit, je nach Schwere der Tat. Gewisse Straftaten verjähren nie. Soweit ist mir die Lage bekannt. Nun werden Straftaten aus unterschiedlichen Gründen stattfinden, machmal um sich einen materiellen Vorteil zu verschaffen. Nun würde ich gerne wissen, ob dieser materielle Vorteil Bestand hat nachdem die Verjährungsfrist vergangen ist oder ob der Geschädigte doch noch etwas unternehmen kann. Danke.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ein zivilrechtlicher Aspekt, bei dem folglich die zivilrechtlichen Verjährungsfristen relevant sind.

Diebstahl z.B. ist nach 5 Jahren verjährt, der Herausgabeanspruch an der gestohlenen Sache hingegen erst nach 30 Jahren.

Oder meinten Sie, wie lange solche "materiellen Vorteile" der Einziehung unterliegen (etwa bei Gewinnen aus Drogenhandel)?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gugleo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank. Die Antwort reicht mir vollkommen. Nun habe ich ein besseres Verstaendnis dafuer, was eine Verjaehrung so ist und halte es auch fuer richtig, dass die Straftat schneller verjaehrt als der Zwang eine Wiedergutmachung zu leisten.
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