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partei a hat ein gewerbe und einen gewerbetarif bei der stadtwerke.die gewerbe räumlichkeiten werden gekündigt.bei der kündigung wird mit der nachmieter ( partei b ) ein ablösevertrag unterschrieben. welches mindestens 1 jahr zurücklieget
partei a sagt zu partei b strom bitte ummelden.
partei a erhält nach gewerbeabmeldung und monaten später eine mahnung, mit gerichtlicher androhung, die zu zahlen, ohne je eine rechnung über die mahnung zu erhalten.
muss partei a die mahnung zahlen wenn partei b den strom nicht auf sich gemeldet hat jedoch ein ablösevetrag unterschrieben wurde und ein neuer mietvertrag mit dem vermieteru untertzeichnet wurde.
Die Rechtslage ist die, dass der Stromliefervertrag zwischen Partei A und dem EVU so lange besteht, bis er (schriftlich) gekündigt wird.
Vielleicht lässt sich das EVU auf eine rückwirkende Kündigung ein, wenn der Ablösevertrag (mit Zählerständen) vorgelegt wird. Das wäre aber reine Kulanz. _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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