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Mahnung - Stromanbieter-kurios!

 
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fletch79
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 16:48    Titel: Mahnung - Stromanbieter-kurios! Antworten mit Zitat

Es geht um folgenden Fall x:

partei a hat ein gewerbe und einen gewerbetarif bei der stadtwerke.die gewerbe räumlichkeiten werden gekündigt.bei der kündigung wird mit der nachmieter ( partei b ) ein ablösevertrag unterschrieben. welches mindestens 1 jahr zurücklieget

partei a sagt zu partei b strom bitte ummelden.

partei a erhält nach gewerbeabmeldung und monaten später eine mahnung, mit gerichtlicher androhung, die zu zahlen, ohne je eine rechnung über die mahnung zu erhalten.

muss partei a die mahnung zahlen wenn partei b den strom nicht auf sich gemeldet hat jedoch ein ablösevetrag unterschrieben wurde und ein neuer mietvertrag mit dem vermieteru untertzeichnet wurde.

Wie ist die Rechtslage???
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Paddy82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtslage ist die, dass der Stromliefervertrag zwischen Partei A und dem EVU so lange besteht, bis er (schriftlich) gekündigt wird.

Vielleicht lässt sich das EVU auf eine rückwirkende Kündigung ein, wenn der Ablösevertrag (mit Zählerständen) vorgelegt wird. Das wäre aber reine Kulanz.
_________________
Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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