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Kosten Mahnbescheid

 
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schnueffel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 17:40    Titel: Kosten Mahnbescheid Antworten mit Zitat

Hallo und guten Abend!

Folgender fiktiver Fall:

A und B und C haben eine Forderung gegen Z.
A und B treten Ihre Forderung an C per Abtretungserklärung ab.
C geht zum Anwalt und bittet unter Vorlage der Abtretungserklärung von A und B, die Forderungen von A und B und C geltend zu machen.
Die drei Forderungen belaufen sich auf 2500 €, die Nebenforderungen rund 600 €. Anwalt schlägt Mahnbescheid vor, C unterschreibt eine Vollmacht.


Nun kommt eine Vorschussrechnung vom Anwalt wie folgt:
Gegenstandswert: 3100 €
1,3 Verfahrensgebühr
0,3 Erhöhungsgebühr

Außerdem sollen A und B auch eine Vollmacht unterschreiben.



Was meint ihr dazu?
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Seevetaler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens ist Anspruchsinhaber nach der Abtretung nur noch der A, deshalb dürfte die Erhöhungsgebühr nicht anfallen.

1,3 Verfahrensgebühr ist an sich auch schon zu hoch, wenn der Anwalt nur ein Mahnverfahren machen soll, dann ist es nur 1,0 (3305). Aber Vorschuss in Höhe des zu Erwartenden (Klageverfahren erforderlich) ist nicht zu beanstanden.
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