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Zwei Mietverträge für eine Wohnung!

 
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Doofie187
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.04.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 20:21    Titel: Zwei Mietverträge für eine Wohnung! Antworten mit Zitat

Angenommen Mieter X und Y sind nicht verheiratet, aber liiert! Sie wollen eine Wohnung mit 70m2 gemeinsam mieten! Darf der Vermieter zwei Mietverträge(einen für Mieter X den anderen für Mieter Y) asusstellen, in welchen jeweils die Hälfte der Quadratmeter(also 35m2) und die Hälfte der Kosten für jeden vereinbart sind oder muss der Vermieter einen gemeinsamen Mietvertrag ausstellen.

Hintergrund des Ganzen ist, dass Mieter X Hartz IV bezieht und eine solch große Wohnung ja nicht auf Kosten des Arbeitsamtes nicht mieten darf. 35m2 hingegen schon. Es wäre also wie eine WG.

Ist dies rechtlich priblematisch, auch im Hinblick auf Haftungsansprüche und Nichtmietzahlung?

Danke für Eure Antworten
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Mieter ist das gut, für den VM eher schlecht. Wundert mich das er sich auf solche Spielchen einlässt. Wenn ich mir das so recht überlege ist das irgendwie erschleichen von Leistungen, denn immerhin sind die beiden liiert und führen einen gemeinsamen Haushalt. Wenn das raus kommt, stellt die ARGE garantiert die Zahlung ein. Dann wird der VM Pech haben, denn von X wird er nichts einklagen können, getreu dem Motto einen nackten Mann kann man nicht in die Tasche packen und Y haftet nicht für X weil es zwei getrennte Mietverträge sind.

Unabhängig davon ist es aber immer möglich eine Wohnung auch an mehrere Mieter sprich eine WG mit seperaten Mietverträgen zu vermieten. Dann wird in der Regel jeweils ein Zimmer vermietet und die Küche sowie Bad und evtl. Wohnzimmer zur gemeinsamen Nutzung gemietet. Das heisst aber auch das der VM jederzeit die Räume die nicht exklusiv gemietet wurden betreten darf. Also er kann somit in die Wohnung und sich in der Küche und Bad aufhalten. Die Mieter können nichts dagegen machen.
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Doofie187
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.04.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hat denn einer Ahnung wie das mit Hartz IV ist? Unter welchen Voraussetzungen bekommt man denn die Wohnung bezahlt? Zahlt das Arbeitsamt, wenn man mit seinem Lebensgefährten zusammen wohnt die Hälfte der Mietkosten, wenn die größe der Wohnung angemessen ist(wie in diesem Fall vorliegend) oder nicht? Darf man also wenn das Arbeitsamt die Wohnung zahlt keinen gemeinsamen Haushalt führen?
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WatteWolke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn zwei zusammenleben, von denen einer H4 bezieht und der andere arbeitet - dann ist es so, dass das Gehalt der arbeitenden Person erstmal durchleuchtet wird, ob er denn den H4-Antragssteller nicht irgendwie mit versorgen kann.

Auf so "halbe/halbe" lässt sich das Amt nicht ein.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Solche Fragen sind nicht fürs Mietrecht, da sollte man eher im Sozialrecht posten. Die haben mehr Ahnung davon was die ARGE alles bezahlt und was nicht. Aber so wie das bisher klingt, wird das ein Versuch sein die Arge zu bescheissen. Wenn die dann dahinter kommen darf X nicht nur die erhaltenen Leistungen zurück zahlen sondern bekommt auch noch ne Strafe aufgebrummt. Dann wird es ganz spannend wie X die Miete bezahlen will. Was er ja muss. Dann könnte man vielleicht sogar von Einmietbetrug ausgehen, denn X wusste ja das es nicht ok ist und hat es trotzdem mit Vorsatz getan.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Wundert mich das er sich auf solche Spielchen einlässt.
Ich habe den Eindruck, hier wird aus Mietersicht gefragt. Winken

Verschiebibert ins Sozialrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Koni
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die beiden werden idR als Bedarfsgemeinschaft gesehen.

Die Miete wird übernommen sofern sie angemessen ist, was das im Einzelnen heißt ist regional unterschiedlich.
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