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Vermieter gibt Kaution aus bzw. ist zahlungsunfähig.

 
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Opfer_Halle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 22:28    Titel: Vermieter gibt Kaution aus bzw. ist zahlungsunfähig. Antworten mit Zitat

Hallo,

Wie ist die Rechtslage für den vorliegenden Fall und wie sollte vorgangen werden ?

Eine Vermieterpartei besteht aus drei Leuten, die ein Mietobjekt an einen Mieter vermieten.
Der Mieter hat eine Kaution hinterlegt und zwar auf einem Konto Einer der Vermieter.
Kurz vor ordnungsgemäßem Auszug des Mieters stellt sich heraus, dass der Vermieter der die Kaution bekommen hat, inzwischen ausgegeben hat / nicht mehr auftreiben kann.
Darüber wissen bis jetzt nur die beiden anderen Vermieter Bescheid, der Mieter noch nicht.

Was soll wer tun ?
Sollen die beiden Vermieter mit dem Mieter zum Anwalt contra böser Vermieter ?
Sind die beiden "unschuldigen" Vermieter doch schuldig ?
Können sich die beiden Vermieter aus der Sache rausziehen ?
Muss der Mieter so schnell wie möglich über das Fehlen seiner Kaution informiert werden ?
Als Mieter hat man das Recht darauf zu erfahren "wo" die gezahlte Kaution ist.....
Mit welcher Taktik bzw. zu welchem Zeitpunkt ist diese Frage zu stellen?
Sollte der Mieter anschließend direkt zum Anwalt ?

Vielleicht sehe ich das zum kompliziert, aber ich glaube da kann man "taktisch" so einiges falsch machen.
Wie seht ihr das ?

LG
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Genau wie auf der Mieterseite haften alle Mitglieder der Vermietergemeinschaft gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis.
Der Mieter braucht also seine Kauton nur von einem der anderen Beiden einfordern, - oder von beiden. Dazu muss er wohl nicht erst zum Anwalt. Bei irgendeinem der drei wird sich schon was pfänden lassen, schließlich besitzen sie ja mindestens eine Wohnung.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Opfer_Halle
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.09.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso können die beiden Vermieter nicht rechtlich gegen den "bösen" vorgehen ?

Immerhin wurden sie ja betrogen....
In einem Vertrag geht man vom zurechnungsfähigen Partnern aus.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Opfer_Halle hat folgendes geschrieben::
Wieso können die beiden Vermieter nicht rechtlich gegen den "bösen" vorgehen ?
Können sie doch.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aber das ist kein Mietrechtsproblem und der Mieter ist da aussen vor. Er hat einen Anspruch gegenüber allen VMern, ob er sich nun einen krallt oder alle ist egal.
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