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Betriebskostenabrechnung mit der nächsten verrechnen?

 
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Manne2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.10.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 10:12    Titel: Betriebskostenabrechnung mit der nächsten verrechnen? Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

kurze Frage, der Vermieter meiner Mutter möchte das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen.
Darf er das? In dem Mietvertrag steht zu leider weiter nichts.
Er könnte sich ja mit diesem Guthaben "bereichern", Zinsen z. B.
Eine Forderung hätte er bestimmt auch nicht mit der nächsten Abrechnung verrechnet.
Kann meine Mutter auf Auszahlung oder auf eine Verrechnung mit der nächtsten Miete bestehen?

Schon jetzt, vielen Dank! Lachen
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Inessa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ausgehend, dass die Abrechnung für das Jahr 2008 ist und die nächste Abrechnung erst 2009 erfolgt, sollte doch mal der Vermieter darlegen, auf welcher Grundlage er das miteinander verrechnen möchte? Woher weiß er, dass iim nächsten Jahr nachgezahlt werden muss?

Am besten schriftlich/ nachweislich eine Frist zur Auszahlung setzen und ankündigen, dass die Miete verrechnet wird, falls er nicht zahlt. Da hat der Mieter wohl die besseren Karten in der Hand!
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Kobes
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Guthaben aus einer BK-Abrechnung ist binnen 30 Tage fällig.

Unsere Forenregeln gestatten konkrete Handlungsanweisungen nicht. Gruss FO


 
_________________
Alles was ich schreibe ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.
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