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Rücktritt vom Mietvertrag?

 
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DerIronMaidenste
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Anmeldungsdatum: 20.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 21:13    Titel: Rücktritt vom Mietvertrag? Antworten mit Zitat

Guten Abend,

mich würde interessieren ob ich ne Chance habe aus einem grade geschlossenen Mietvertrag zu kommen. Der Sachverhalt stellt sich folgendermaßen dar:

Wir haben uns am Samstag eine Mietwohnung angeschaut und uns auch recht schnell dafür entschieden. Die Vermieter waren uns nicht gerade sympathisch, aber der Preis und die weiteren Umstände stimmten. Am Sonntag haben wir dann schnell unterschrieben, weil der Vermieter auf Grund vieler Geschäftstermine auf einen schnellen Abschluss gedrängt hat. Am gestrigen Abend haben wir dann über Bekannte erfahren, dass die Vormieteren in der Wohnung verstorben ist. Nach Rücksprache mit dem Vermieter ist dies auch zutreffend. Ich weiß nicht ob der Vermieter uns davon in Kenntnis setzen muss, in jedem Falle hat er dies vor Vertragsabschluss nicht getan. Auf jeden Fall weigert meine Frau sich jetzt dort einzuziehen und wenn sie vor Vertragsunterzeichnung davon gewusst hätte, wäre dieser auch nicht zustande gekommen. Meine Frage nun, haben wir ne Chance da wieder rauszukommen? EIn Rücktritts-/Widerrrufsrecht ist im Vertrag nicht aufgeführt.
Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im voraus für die Hilfe
LG DerIronMaidenste
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist nur ein Rücktrittsrecht möglich wenn dies vereinbart wurde. Ansonsten bleibt nur die normale Kündigung, die kann schon vor Mietbeginn erfolgen und einziehen muss man in eine gemietete Wohnung ja eh nicht. Davon das dort die Vormieterin verstorben ist oder irgendwann mal jemand vorher muss der VM nichts erzählen.
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Ulrich
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schließe mich Strider an. Der Tod gehört zum Leben und täglich sterben wahrscheinlich hunderte von Menschen in ihren Wohnungen. Bei schon länger stehenden Häusern ist es daher ganz normal, dass dort auch immer wieder Menschen gestorben sind. Das ist kein Mangel der Mietsache, der arglistig verschwiegen wird, sondern zwangsläufige Lebensabfolge, und spuken tuts da nicht.

Wenn nun dieser Vermieter nicht gerade etwas mit dem Tod der Vormieterin zu tun hat, wird man den Vertrag nur wieder fristgerecht kündigen können. Das ist dann aber eher ein psychologisches als ein Mietrechtsproblem.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 13:50    Titel: Re: Rücktritt vom Mietvertrag? Antworten mit Zitat

DerIronMaidenste hat folgendes geschrieben::
dass die Vormieteren in der Wohnung verstorben ist.
Stand oder lag die da irgendwo noch in der Ecke das man diese nicht gesehen hat ? Dann würde ich da auch nicht einziehen.

Zieht man in andere Wohnungen auch nicht ein wo im Schlafzimmer Kinder gezeugt wurden ?

Es ist das Leben und es wird bestimmt kein Leichengeruch mehr in der Wohnung sein und es ist bestimmt auch kein altes Schloss in dem der Geist der Toten noch rum spukt.

Nein der Vermieter ist zu einer Auskunft über den Todesfall nicht verpflichtet.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Also. Wenn man da aktive Poltergeister nachweisen könnte, sähe ich schon die Möglichkeit einer Mietminderung. Allerdings könnte der Vermieter dann auch überlegen, ob da nicht eine Nutzungsüberlassung an Dritte vorliegt. Cool
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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WatteWolke
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Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, ein solches Rücktrittsrecht gäbe es nur, wenn Euch vor Abschluss des Mietvertrages ein grausames Mordspektakel mit einem Blutbad und mehreren Toten verschwiegen worden wäre.
Das muss man glaub erwähnen. *denk*
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Auch dann hätte der Mieter nachzuweisen, in wie fern dies eine Nutzungseinschränkung darstellt.
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WatteWolke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Auch dann hätte der Mieter nachzuweisen, in wie fern dies eine Nutzungseinschränkung darstellt.


Ja, aber ich denke, wenn man da dann sagt, dass man mit sowas nicht leben kann und ggf. auch noch einen Psychologen konsultiert, dann kann man da eher was machen als bei einem natürlichen Tod.

Natürlich ist das immer eine Kulanzsache. Aber ich würde in so eine Wohnung dann nicht einziehen wollen.

Bei natürlichem Tode ist es ja so, dass viele Menschen dann ja niemals in geerbte Häuser einziehen dürften. Da sinds ja dann die eigenen Verwandten, die oft in den eigenen 4 Wänden für immer einschlafen.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

WatteWolke hat folgendes geschrieben::
Ich glaube, ein solches Rücktrittsrecht gäbe es nur, wenn Euch vor Abschluss des Mietvertrages ein grausames Mordspektakel mit einem Blutbad und mehreren Toten verschwiegen worden wäre.
Das muss man glaub erwähnen. *denk*
Mein Gott, hingen da noch Leichenteile an den Tapeten und würden noch Blutlachen auf dem Boden sein und würde man diese bei der Besichtigung sehen, brauchte man den Mietvertrag ja nicht unterschreiben.

Wenn ich aber, weil jemand dort verstorben ist oder auch wenn jemand dort ermordet worden wäre, eine Wohnung nur vermietet bekomme, wenn die neuen Mieter von einem Psychologen betreut werden müssten, würde ich den Bau abreißen oder als Gruselkabinett vermieteten.

Bald kommt noch jemand der in eine Wohnung nicht einzieht, weil da der Papagei tot von der Stange gefallen ist und er als Tierliebhaber nicht damit umgehen kann. Mit den Augen rollen
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Kobes
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Vertrag ist Vertrag.

Ihr könnt heute ganz normal mit Frist zum 30.04.2009 kündigen. Und selbst wenn Ihr nie einzieht müsst Ihr Miete und NK sowie Kaution zahlen bis 30.04.2009.
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Alles was ich schreibe ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.
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DerIronMaidenste
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Anmeldungsdatum: 20.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die netten Antworten, ach ja, und auch für die Anderen^^

So viel ich weiß ist dort kein übler Mord passiert, die gute Frau war wohl einige Tage dort gelegen bis man sie vermisst hat. Die Polizei hat dann die Tür aufgebrochen und sie gefunden.

Trotzdem ist es nun einfach so, dass ich den Wunsch meiner Frau respektieren muss und alles anderen bringt mir nichts.

Hab auch schon mit dem Vermieter gesprochen, dieser ist stinksauer, versteh ich ja auch, also zahlen wir halt die 3 Monate die Miete und gut ist.

Wünsche nen schönen Abend
und bis zum nächsten mal Smilie
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