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Verfasst am: 16.01.09, 21:57 Titel: Außenbeleuchtung am Haus fehlt
Wie lange hat ein Vermieter Zeit, an einem neuen Mehrfamilienhaus eine Außenbeleuchtung anzubringen?
Und nehmen wir an, die Außenbeleuchtung fehlt und die letzten Meter bis zum Eingang (den man aufschliessen muss um drinnen an Licht zu kommen) sind wegen Glätte auch noch vereist und jemand stürzt - ist das dann ein Fall für den Vermieter?
Und wie können die Mieter ihren Vermieter dazu bringen, endlich ein Außenlicht anzubringen?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 16.01.09, 22:28 Titel: Re: Außenbeleuchtung am Haus fehlt
WatteWolke hat folgendes geschrieben::
Wie lange hat ein Vermieter Zeit, an einem neuen Mehrfamilienhaus eine Außenbeleuchtung anzubringen?
Gibt es denn eine Verpflichtung für eine Außenbeleuchtung?
WatteWolke hat folgendes geschrieben::
Und nehmen wir an, die Außenbeleuchtung fehlt und die letzten Meter bis zum Eingang (...) sind wegen Glätte auch noch vereist und jemand stürzt - ist das dann ein Fall für den Vermieter?
Möglich. Wer muß denn streuen?
WatteWolke hat folgendes geschrieben::
Und wie können die Mieter ihren Vermieter dazu bringen, endlich ein Außenlicht anzubringen?
Freundlich bitten wäre ein Anfang. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 17.01.09, 20:40 Titel: Re: Außenbeleuchtung am Haus fehlt
Biber hat folgendes geschrieben::
Freundlich bitten wäre ein Anfang.
Aber auch schon das Ende
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Verfasst am: 19.01.09, 13:53 Titel: Re: Außenbeleuchtung am Haus fehlt
Biber hat folgendes geschrieben::
Gibt es denn eine Verpflichtung für eine Außenbeleuchtung?
Ich dachte, das gäbe es.
Um ans Haus zu kommen, muss man ein Stück einen Hügel hochgehen. Der Eingang ist ca. 100 Meter von der letzten Straßenlaterne entfernt - man geht also ins Stockdustere.
Zudem ist dieses Haus das einzige von 3 (alle vom selben Vermieter), welches keine Außenlampen hat. Als Mieter muss man schon unten an der Straße seinen Schlüssel rauskramen und gucken, welcher der Richtige ist und dann tastet man sich blind an die Haustür - die liegt nämlich auch so doof in einer Nische, dass im Dunkeln da echt NULL Licht ankommt.
Biber hat folgendes geschrieben::
Wer muß denn streuen?
Das macht ein Hausmeisterservice. Hier gehts aber um einen Vorfall außerhalb der Streuzeiten, denn ab 19 Uhr muss ja weder Schnee geräumt noch gestreut werden.
Gäbe es ein Außenlicht, hätte man die Eisscholle vor der Haustür (3 Meter entfernt) gesehen. Der Vorfall ereignete sich um 22 Uhr.
Vor allem:
DIe Kabel für die Lampen hängen schon.
Und es sind vor dem Haus auch so Lichtsäulen vorgesehen - für die auch schon Kabel liegen. Die gucken einfach aus dem Boden raus und liegen zur Rolle gelegt da rum. In einem Bereich, in den NULL Licht fällt. Wer das nicht weiß, fliegt hoffnungslos da drüber.
Als Notbehelf könnte man in eine Taschenlampe investieren.
Irgendwie komm ich mir hier gerade nicht ernst genommen vor.
Sorry, immer wird hier gesagt, dass man als Vermieter kaum Rechte haben soll und die fiesen Mieter einen in der Hand haben.
Aber man darf doch wohl bei einem nagelneuen Haus (wo man erst sogar noh 6 Monate später einziehen kann als ursprünglich angedacht) doch nach fast 3 Mietmonaten mal davon ausgehen, dass es eine Außenbeleuchtung gibt, oder?
Nein, stattdessen muss man pausenlos auf einer Baustelle leben - mit Drohungen seitens des Vermieters: "Passen Sie blos auf, tragen Sie mir das Granulat nicht in die Wohnungen - das schädigt das Parkett!!!" ect..
Wir haben ein kleines Kind, welches seinen Mittagsschlaf braucht - den konnte es hier erst 3 Mal ungestört machen - weil hier pausenlos gehämmert, geschliffen und geklopft wird.
Mietbeginn sollte der 1.3. sein - rein durften wir am 1.11. - und dann sollen wir es auch noch lustig finden, wenn es am 21.1. immer noch kein Außenlicht gibt?
Ne, irgendwann geht das nicht mehr, echt...
Sind Sie mir bitte nicht böse, aber was bitteschön kann der Vermieter für die verspätete Fertigstellung?
Ebensowenig ist er schuld an der Geräuschbelästigung durch noch notwendige Handwerksarbeiten.
Glauben Sie nicht auch, dass der Vermieter über einen Mieteingang, der sechs Monate früher begonnen hätte, froh gewesen wäre?
Zudem finde ich es etwas schräg, dass Sie sich einerseits über Handwerker im und ums Haus beschweren, aber anderseits einen sofortigen Handwerkereinsatz zur Montage der Lampe fordern...
Offenbar ist es so, dass am Gebäude noch Restarbeiten zu erledigen sind, zu denen mit Sicherheit auch die Außenbeleuchtung gehört.
Daher finde ich die Idee einer Taschenlampe als Notbehelf gar nicht so schlecht...
Verständnislose Grüße,
Doc Schnaggls _________________ Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.
Ähm sorry, aber wir sind einfach müde und am Ende.
Wir sind so langsam echt mürbe - wenn man sich die Situation hier mal betrachtet, versteht man das vielleicht auch.
Es ist für uns als Mieter nicht mehr nachvollziehbar, nach welchen Prioritäten hier vorgegangen wird.
Unsere Heizungen funktionieren nicht richtig, wir müssen unseren Müll in einem Raum im Keller stapeln (das stinkt!), der Aufzug geht nicht, unsere Stellplätze sind dauernd mit irgendwelchem Baumaterial belegt (und an der Straße kann man nicht parken - Laufzeit zum nächsten Parkplatz, wo man über Nacht mal ein Auto hinstellen kann, 10 Minuten - mach das mal mit zappeligem Kleinkind auf dem Arm), wir haben noch keine Kellerschlüssel und und und...
Und wenn man dann nach so einem Fußmarsch nach Hause kommt und über einen Blumenkübel fliegt, der tagsüber auf wundersame Weise vor dem Haus aufgetaucht ist, dann bekommt man einen Hass - mit Licht hätte man das Ding nämlich gesehen. Gestern so geschehen - denn das ist das Lustige - der Landschaftsgärtner ist der Einzige, der hier echt voranzukommen scheint - und der hat gestern hier zwei riesige Kübel vors Haus gestellt, die man im Dunkeln nicht sieht.
Und man kann noch nicht mal die Miete mindern - weil man ja Rücksicht nehmen muss weil das Haus noch nicht fertig ist - aber sorry, irgendwann muss doch mal gut sein, oder?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 21.01.09, 14:07 Titel: Re: Außenbeleuchtung am Haus fehlt
WatteWolke hat folgendes geschrieben::
Biber hat folgendes geschrieben::
Gibt es denn eine Verpflichtung für eine Außenbeleuchtung?
Ich dachte, das gäbe es.
Da denken Sie m.E. falsch. Und für alle anderen Probleme sollte man sich mit einem versierten Anwalt zusammensetzen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Irgendwie komm ich mir hier gerade nicht ernst genommen vor.
Hier wird jeder ernst genommen.
Ich schließe mich mal der Meinung von Biber an und rate Ihnen auch einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen und sich von diesem beraten zulassen.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Meiner Ansicht nach hat der Vermieter hier schon die Verkehrssicherungspflicht und müsste möglicherweise haften , falls ein Schaden entsteht. (Hat sich der Mieter beim Flug über den Blumenkübel verletzt?)
Möglicherweise könnte man dem Mieter entgegenhalten, daß er von dem Problem mit dem fehlenden Licht wusste und er sich, beispielsweise mit der Anschaffung einer Taschenlampe hätte behelfen können.
WatteWolke hat folgendes geschrieben::
Unsere Heizungen funktionieren nicht richtig, wir müssen unseren Müll in einem Raum im Keller stapeln (das stinkt!), der Aufzug geht nicht, unsere Stellplätze sind dauernd mit irgendwelchem Baumaterial belegt , wir haben noch keine Kellerschlüssel und und und...
Das wären meiner Ansicht nach typische Dinge, für die man, mit Hilfe eines Anwalts eine Mietminderung erwirken könnte. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Und man kann noch nicht mal die Miete mindern - weil man ja Rücksicht nehmen muss weil das Haus noch nicht fertig ist - aber sorry, irgendwann muss doch mal gut sein, oder?
Dass die Miete nicht gemindert werden kann, könnte zutreffen. Allerdings wird der Grund dafür nicht in einer Verpflichtung zur Rücksichtnahme zu suchen sein, sondern eher im § 536b BGB.
Irgendwann wird es auch mal gut sein... wenn das Haus fertig ist.
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