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Klage zurücknehmen

 
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Jerrie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 06:24    Titel: Klage zurücknehmen Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt mit der Bitte um Auskunft:
in einem von mir angestrebten Zivilprozeß hat mein Anwalt Klage und gleichzeitig einen
Antrag auf Prozeßkostenhilfe beim Landgericht eingereicht.
Nun ist diese Hilfe abgelehnt worden.
Kann ich selber die Klage zurücknehmen oder muß mein Anwalt das machen?
Mit welchen Kosten seitens des Gerichts (Streitwert 12.500 Euro) muß ich rechnen`?
Wie ist die Rechtslage?

Danke für Antwort.

mfG

Jerrie

Jerrie
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:06    Titel: Re: Klage zurücknehmen Antworten mit Zitat

Jerrie hat folgendes geschrieben::
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt mit der Bitte um Auskunft:
in einem von mir angestrebten Zivilprozeß hat mein Anwalt Klage und gleichzeitig einen
Antrag auf Prozeßkostenhilfe beim Landgericht eingereicht.
Nun ist diese Hilfe abgelehnt worden.
Kann ich selber die Klage zurücknehmen oder muß mein Anwalt das machen?
Mit welchen Kosten seitens des Gerichts (Streitwert 12.500 Euro) muß ich rechnen`?
Wie ist die Rechtslage?

In der Regel wird die Klage bedingt erhoben, d.h. nur für den Fall, dass Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt wird. Wird keine PKH bewilligt, ist die Klage nicht erhoben. Einer Rücknahme bedarf es nicht mehr.

Gerichtskosten fallen nicht an. Sie müssen "nur" Ihren Anwalt bezahlen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Jerrie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:34    Titel: Klage zurücknehmen Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die prompte Antwort.

mfG

Jerrie
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