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Wessen Versicherung zahlt Wasserschaden durch Steigleitung?

 
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Eclipsed
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 20:18    Titel: Wessen Versicherung zahlt Wasserschaden durch Steigleitung? Antworten mit Zitat

Habe in den anderen Wasserschaden-Topics leider keine Antwort auf folgendes Szenario gefunden:

Die Abstellkammer eines Mieters ist durch einen Wasserschaden an einer Steigleitung (angebl. durch Forst, Aussage der Immobilienfirma) regelrecht abgesoffen, abgestellter Hausrat und Elektrogeräte wurden beschädigt. Auf Nachfrage, welche Versicherung den Schaden übernimmt, teilt die Immobilienfirma mit, die Hausratversicherung des Mieters müsse die Schäden regulieren.

Ist das korrekt? Oder ist die Immobilienfirma / der Vermieter für den Ersatz der Schäden verantwortlich?


Danke und Grüße

Lars
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Recht haben und Recht kriegen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe...
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nur wenn die Immobilienfirma den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat muss se zahlen, ansonsten zahlt das die Hausratsversicherung des Mieters. Hat er keine, wird er auf dem Schaden sitzen bleiben.
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Eclipsed
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nun wäre da interessant zu wissen, ob eine nicht gegen Frost geschützte Wasserleitung schon als Fahrlässig zählt oder nicht. Denn eigentlich sollte der Mieter doch erwarten können, dass die Leitungen frostsicher sind.


Grüße


Lars
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Recht haben und Recht kriegen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe...
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Eclipsed hat folgendes geschrieben::
Nun wäre da interessant zu wissen, ob eine nicht gegen Frost geschützte Wasserleitung schon als Fahrlässig zählt oder nicht. Denn eigentlich sollte der Mieter doch erwarten können, dass die Leitungen frostsicher sind.


Eigentlich sollte der Vermieter erwarten können, dass der Mieter seinen Verpflichtungen nachkommt und die Wohnung ausreichend beheizt. Diese Verpflichtung ergibt sich in der Regel aus den bestehenden Vereinbarungen uns sie besteht auch ohne explizite Vereinbarung als Nebenpflicht aus dem Mietverhältnis.
Hier wäre also weiterer Vortrag zum angenommenen Sachverhalt erforderlich.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Eigentlich sollte der Vermieter erwarten können, dass der Mieter seinen Verpflichtungen nachkommt und die Wohnung ausreichend beheizt.

Wo steht, dass sich der Abstellraum in der Wohnung des Mieters befindet?

Gerade in Altbauten werden ehemalige Toiletten, die eine Treppe höher oder tiefer als die Wohnung liegen, als Abstellraum mitvermietet. Oftmals haben diese Räume gar keine Heizung. Wäre der Mieter einer solchen Abstellkammer verpflichtet, für eine Beheizung zu sorgen, damit o. g. Schäden nicht entstehen?

Ähnlich sieht es bei einem mitvermieteten Keller aus. Ist der Mieter verpflichtet, diesen seinen Keller zu heizen?

 
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Shit happens
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Ulrich
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wie auch immer: Wenn der Mieter eine Hausratversicherung besitzt, die dieses Schadensereignis einschließt, ist er auf jeden Fall gut beraten, sich bezüglich der Schäden an seinen Sachen an diese Versicherung zu halten. Denn der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Hausratversicherung den Neuwert ersetzt.

Im Rahmen der Haftpflicht hingegen (falls überhaupt jemand haften müsste) gibts nur den Zeitwert ersetzt, und der ist bei älteren Sachen sehr gering.
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