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Nachbesserungs bei angeblichen Mängeln

 
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Svenjala
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 09:13    Titel: Nachbesserungs bei angeblichen Mängeln Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!!

Mieter: zum 30.09. fristgerecht gekündigt - Auszug Ende Juni - Renovierung bis zur Übergabe vorgenommen. Dem Vermieter zugesagt, Besichtigungstermine nach vorheriger telefonischer Terminabsprache zu vereinbaren. Übergabe ohne Beanstandung des Vermieters am 30.09. - Besichtigungstermine wurde keine vereinbart.

Vermieter klagt: Mieter habe Mängel (defektes Fenster, defekte verschmutzte Tür, defektes Thermostat) arglistig verheimlicht !??! Eine Besichtigung mit einem Interessenten in der noch nicht komplett geräumten und nicht gesäuberten Wohnung wurde ohne Wissen des Mieters vorgenommen. Hinzu kommt, dass der Mieter weder gewusst hat, noch sein Einverständnis dazu gegeben hat, dass der Vermieter einen Wohnungsschlüssel einbahalten hat.

Dem Mieter wurde auch keine Nachbesserungsmöglichkeit zu den genannten Mängeln erteilt.

Vermieter klagt nun Miete 10 und 11 ein, da er erst zum 01.01. weitervermieten konnte, gibt jedoch dem Mieter und nun auch in der Klage an, er hätte ohnehin erst in der Wohnung Laminat verlegen wollen.

Auf die erste Zahlungsaufforderung von völlig aus der Luft gegriffenen Beträgen und Zeitangaben reagiert der Mieter mit: Widerspruch aller aufgeführten Mängel, da keine Nachbesserungsfrist eingeräumt wurde und die angeblichen Mängel beseitigt sind.
_________________
Wer lesen kann ist schlauer
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Und was ist die Frage?

Der Mieter muss unterscheiden zwischen Schäden die über normale Abnutzung hinaus gehen, die hat er zu ersetzen und darf nicht erst selber versuchen die zu beheben. Vergleichbar mit dem Auto, da darf der Verursacher ja auch nicht erst mit Spachtel und etwas Lack versuchen die Beule auszubessern. Anders sieht die Sache bei den Schönheitsreparaturen aus, hier darf der Mieter nachbessern bevor der VM Geld verlangen kann. Denn das ist eine vertragliche Leistung die der Mieter erbringen muss.
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Es gab wohl eine Übergabe zum 30.09. Wurde dies auf mit einem Protokoll dokumentiert?
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