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Kind hat eig. Einkommen; Unterhalt kürzen?

 
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xbluex
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 13:16    Titel: Kind hat eig. Einkommen; Unterhalt kürzen? Antworten mit Zitat

Eltern geschieden, gemeinsames Sorgerecht über die Tochter (17 J. Schülerin). Zufällig findet der Vater Kontoauszüge, aus denen hervor geht, dass die Tochter regelmäßige Einkünfte hat.
Kann der Vater, der bisher nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt bezahlt hat, diesen nun um den Verdienst der Tochter kürzen?
Hätte die Mutter ihm die Einkünfte der Tochter nicht anzeigen müssen?
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 16.12.08, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. kann der Vater den Unterhalt nicht von sich aus kürzen. Er müsste zunächst gem. § 1605 BGB Auskunft bei der Mutter einholen. Falls der Unterhalt tituliert ist, müsste dieser Titel abgeändert werden, wenn tatsächlich Einkünfte der Tochter vorliegen.

Die Mutter war nicht verpflichtet, von sich aus die Einkünfte des Kindes anzugeben.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die minderjährige Tochter eigene Einkünfte hat, kommen diese - soweit sie nicht der Tochter verbleiben (z.B. Einkünfte aus geringfügigem Nebenjob) - zur Hälfte dem barunterhaltspflichtigen Elternteil, zur anderen Hälfte dem betreuenden Elternteil zugute.
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fekro
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
M.E. kann der Vater den Unterhalt nicht von sich aus kürzen. Er müsste zunächst gem. § 1605 BGB Auskunft bei der Mutter einholen. Falls der Unterhalt tituliert ist, müsste dieser Titel abgeändert werden, wenn tatsächlich Einkünfte der Tochter vorliegen.
.


Der Unterhalt ist tituliert; 180 v.H. des jeweiligen Regelbetrages...

Da die mtl. Nettoeinkünfte des Unterhaltspflichtigen in der Zwischenzeit auf über 5.101,- € / Mo. (vorher 3.500,- €) gestiegen sind, würde er sich da evtl. bei einer Umtitulierung möglicherweise ins eigene Fleisch schneiden, wenn der Verdienst der Tochter bei ca. 300,- € / Mo. liegt?
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