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Stromzähler defekt / Beweispflicht

 
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Lato
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Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 08:25    Titel: Stromzähler defekt / Beweispflicht Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Zähler wurde am 07.01.2008 ausgetauscht, weil ich im letzten Jahr einen Verbrauch von 5500 kwh HT und 6300 kwh NT hatte. Ich möchte nur betonen, dass ich ein Single-Haushalt bin und einen Vollzeit-Job habe (ich bin also nicht viel Zuhause). Der NT ist für mich Nebensache, weil darüber der Nachtspeicher läuft, aber der HT ist sehr hoch oder?

Ich habe meine alten Abrechnungen herangezogen und habe gesehen, dass im Jahre 2007 eine deutliche Erhöhung im HT war. Ich habe beim Kundenservice angerufen und habe mal nachgefragt und denen ist aufgefallen (mir vorher auch), dass die Summen (bezogen auf die Vorjahre) aus HT & NT annähernd gleich sind, nur hat es eine Verschiebung gegeben, was ich bei HT zuviel zahle, ist bei NT weniger. Darauf hin wurde der Zähler ausgetauscht.

Ich habe gestern mal nachgefragt, was die Prüfung ergeben hat. Ich wäre fasst vom Stuhl gefallen - nichts hat man gefunden. Ich habe mich mal etwas in das Themengebiet "Stromzähler" eingelesen. Die Umschaltung zwischen HT und NT wird durch ein Hochfrequenzsignal gesteuert, aber wer garantiert mir, dass das Signal auch immer angekommen ist und zur Umschaltung geführt hat oder der Empfänger das Signal richtig ausgewertet hat. Auf der Prüfstelle sind optimale Bedienungen.

Ich zahle gerne für das, was ich verbrauche, aber wegen eines Fehlers, nein danke.

Wer ist den jetzt in der Beweispflicht? Wie ist die Rechtslage?

Ich hoffe, ich konnte euch mein Problem nahe bringen. Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.

Lato
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, also Mietrechtlich gesehen ist das kein Problem. Eher was fürs Verbraucherrecht.

Der Mieter wird nicht beweisen können das das Signal nicht ankam, genauso wenig wie der Versorger beweisen kann das es auch angekommen ist. Das einzige was der Versorger wohl beweisen können wird, ist das das Signal ausgesendet wurde. Wenn dazu der Zähler nicht fehlerhaft ist, wird der ganze Spass vermutlich zu Gunsten des Versorgers ausgehen.

Einfach mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen, die haben ja desöfteren mit Fällen zu tun wo Zähler defekt sind usw..
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Stelle hat den Zähler geprüft? Zuständig für eine Beweisführung ist das Landeseichamt.
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Habe ich das richtig verstanden: Ein bestimmtes Signal wird also für die Wahl des Tarifes benötigt. Das Signal ist aus noch ungeklärten Gründen einfach nicht vom Messgerät erkannt worden. Zumindest ist das der Verdacht, wenn man die Vorjahresrechnungen vergleicht. Also bleiben die Fragen: War das Signal überhaupt vorhanden? War das Signal vorhanden und nur so verzerrt, das dass Empfängergerät es nicht verstehen konnte? Oder hat das Empfängergerät eine art Wackelkontakt, also einen sporadischen ausfall?
Wobei letzteres ja nach der Überprüfung wohl ausgeschlossen wurde. Grundsätzlich würde ich aber sagen, das ein Verbraucher in der Beweislast liegt das überhaupt ein Mangel vorliegt. Das Unternehmen selbst wird Stellung beziehen müssen, ob der Reklamierte Mangel auch ein Mangel ist. Auf Deutsch: Der Fehler (das nicht umschalten) müßte Inflagranti entdeckt werden. Z.B. das Signal ist nicht vom Netzbetreiber übermittelt worden. Das Warum müßte dann der Netzbetreiber begründen. Vieleicht findet dieser einen Nachbarn, der eine Anlage betreibt die nicht EMV-sicher ist und somit das Netz stört. Wer soll das schon wissen? Das würde ich mal so als unbedarfter Laie so auffassen. Mal sehen was andere noch dazu schreiben.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Eher was fürs Verbraucherrecht.
Deshalb verschiebibert ins Verbraucherrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann aber doch am Zähler erkennen, auf welchen Tarif er sich gerade dreht.
Wenn ich jetzt noch meine Zeiten kenne, kann ich das durchaus kontrollieren.

Wenn eine Niedertarif-Heizung betrieben wird, so ist es bei mir jedenfalls, jederzeit möglich zu heizen. Ausserhalb der festgelegten Niedertarifzeiten wird eben im Hochtarif gemessen.
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Lato
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

@Werner
Der Zähler wurde vom Energieversorger geprüft.

@migo
Die Heizung wird elektronisch gesteuert und das manuelle Laden wurde technisch unterbunden. Soll heißen, es kann und wird nur in den NT-Zeiten geladen (09:00 - 05:00 Uhr, 13:00 - 14:30 Uhr und 16:30 - 18:00 Uhr).

Ich habe gelesen, dass es Geräte gibt, die aufzeichen, wann eine Umschaltung stattfindet hat. Da weder ich, noch mein Energierversogen die Umschaltung beweisen können, werde ich verlangen, dass ein solches Aufzeichnungsgeräte eingebaut wird. Ist doch mein gutes Recht, oder?

Ich meine, dass die Zahlen für sich sprechen! Rechne ich den Wert der bei HT zuviel ist ab und addiere diesen Wert auf NT, dann habe ich die Werte der Jahre 2006 und vorher. Der Sachbearbeiter sagte ja auch, die Summe aus HT und NT ist geblieben, nur das Verhältnis ist ein anderes.

Ich werde jetzt am 07.02.2008 die Zählerstände ablesen, dann ist ein Monat vergangen und ich rechne auf ein Jahr hoch (berücksichtige selbstverständlich die Heizperiode). Anschließend gehen ich noch einmal zum EV und hoffe auf Kulanz. Das einzige was für sich spricht, wären die Werte. Beweise existieren ja nicht, leider.
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne natürlich nicht die begebenheiten, aber mal folgender Theoretischer Fall durchgedacht. Ein Wasserboiler würde beispielsweise elektrisch zur Nachtzeit aufgeheizt werden. Irgendwie verschiebt sich diese Zeit um 12 Stunden, so das nicht mehr zur Nachtzeit geheizt wird sondern zur Tageszeit. Das würde genau solche Verschiebung zur Folge haben. Ich hoffe soetwas in der Art kann ausgeschlossen werden?
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kann es sein, das die Sicherung für das Relais defekt ist.
Der Rundsteuerempfänger wird ja bei einigen Anlagen nicht mehr direkt mit dem Zähler verbunden. Bei unserem Versorger ist dies so. So kann es seien, dass die Heizung geladen wird aber die Spannung zum Umschalten zwischen HT und NT beim Zähler nicht anliegt.
Dies ist Aufgabe eines Elektrikers, dies zu überprüfen. Betrachte es bitte als Hinweis auf eine mögliche Fehlerursache.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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