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Unterhaltszahlung

 
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Jacqueline
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:00    Titel: Unterhaltszahlung Antworten mit Zitat

Hallo,
erst einmal hoffe ich, dass ich im richtigen Forum bin.
A hätte vor 8 Jahren eine Beziehung gehabt, nicht verheiratet, aus der ein Kind hervorgegangen wäre.
Er würde regelmässig den Unterhalt für das Kind zahlen. Nun hätte die Mutter des Kindes aufgehört zu arbeiten und A wurde von der Arge aufgefordert seine Vermögensverhältnisse darzulegen. Auch die Vermögensverhältnisse seiner eventuellen Partnerin, auch wenn sie nicht zusammen leben würden.
Muss A wirklich alle Anforderungen der Arge darlegen, auch wenn er regelmäßig seinen Unterhalt zahlt. Muss A auch für die Mutter aufkommen?
Gruß
Jacqueline
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mit Leistung der ARGE gehen nach 33 SGB II auch Auskunftsansprüche nach § 1605 BGB auf ARGE über. Ob und inwieweit der im Einzelfall geht, müßte man im Einzelfall gucken.

Auch wenn regelmäßig bezahlt wird, besteht alle zwei Jahre, ggf. auch früher, ein Auskunftsrecht; der Unterhalt kann ja ggf. anzupassen sein.

Und ja, auch die nichteheliche Mutter hat u. U. einen Anspruch auf Unterhalt, der ggf. auf die ARGE übergegangen sein könnte.
_________________
Gruß
Peter H.
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtsgrundlage für das Einkommen der Partnerin sehe ich im Moment nicht, könnte aber ggf. im Intersse des Unterhaltspflichtigen sein, sofern die neue Partnerin keines oder geringes Einkommen hat.

Will die Arge überhaupt für die Mutter Unterhalt haben, ergibt sich normalerweise aus dem ersten Anschreiben .
_________________
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Jacqueline
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnellen Antworten.
Wenn die neue Partnerin von A Einkommen hat, wird ihm das mit angerechnet und er könnte evtl. mehr abgeben müssen?
Gruß
Jacqueline
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Jacqueline hat folgendes geschrieben::
Danke für die schnellen Antworten.
Wenn die neue Partnerin von A Einkommen hat, wird ihm das mit angerechnet und er könnte evtl. mehr abgeben müssen?
Gruß
Jacqueline


Nein, maximal kann im Mangelfall der Selbstbehalt des A aufgrund der häuslichen Ersparnis abgesenkt werden.
_________________
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