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		| Roni FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 21.01.2005
 Beiträge: 4287
 
 
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				|  Verfasst am: 22.01.09, 12:19    Titel: kündigung Garage |   |  
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				| hallo 
 Ein Mietvertrag besteht seit 1984 und aus diesem Vertrag soll nun die Garage gekündigt werden. Lt. Mietvert. zum 3. des Monats bis zum letzten Tag des übernächsten Monats.
 Nach 5, 9 10 Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist für Wohnräume für den Vermieter um 3 Mon.
 
 dann müsste man die Garage doch Anfang Febvruar bis zum 30.04.09 kündigen können ??
 oder bin ich da falsch ?
 
 Gruß roni
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		| Karsten FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 12.11.2004
 Beiträge: 9688
 Wohnort: München
 
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				|  Verfasst am: 22.01.09, 12:27    Titel: |   |  
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				| Ich denke, das stimmt so. Wobei hier die Fristen für Wohnraum eher uninteressant sind, - es sei denn, da wohnt jemand drin. Die Garage ist aber einzeln vermietet, oder zusammen mit einer Wohnung?
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 Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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		| Roni FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 21.01.2005
 Beiträge: 4287
 
 
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				|  Verfasst am: 22.01.09, 12:30    Titel: |   |  
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				| hallo 
 zusammen mit der Wohnung, es soll aber nur die Garage gekündigt werden.
 Auch geh ich davon aus, dass die Kündigungsverlängerun nur in Bezug auf Kündigung Seitens des Vermieters gilt ??
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		| Karsten FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 12.11.2004
 Beiträge: 9688
 Wohnort: München
 
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				|  Verfasst am: 22.01.09, 12:36    Titel: |   |  
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				| Hmm. Wenn Wohnung und Garage im Rahmen eines gemeinsamen Vertrages vermietet sind, dann ist die Garage ein 'Nebenraum' der Wohnung. Dann lassen sie sich auch nur gemeinsam kündigen, und zwar zu den Bedingungen für Wohnräume. _________________
 Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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		| Strider FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 13.09.2004
 Beiträge: 11040
 
 
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				|  Verfasst am: 22.01.09, 12:36    Titel: |   |  
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				| Wenn beides zusammen gemietet wurde kann es meiner Meinung nach auch nur zusammen gekündigt werden. Irgendwo hab ich mal ein Urteil dazu gelesen gehabt. |  | 
	
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		| Karsten FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 12.11.2004
 Beiträge: 9688
 Wohnort: München
 
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		| Roni FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 21.01.2005
 Beiträge: 4287
 
 
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				|  Verfasst am: 22.01.09, 12:53    Titel: |   |  
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				| hallo 
 es wurde beides zusammen, eine Wohnung mit Nebenkosten für eine Garage und 1 Stellplatz gemietet. Nun will der Mieter die Garage nicht mehr haben. Mann muss doch die Garage kündigen können ohne dass man dann ausziehen muss ??
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		| Karsten FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 12.11.2004
 Beiträge: 9688
 Wohnort: München
 
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				|  Verfasst am: 22.01.09, 12:55    Titel: |   |  
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				| Man kann einvernehmlich eine Vertragsänderung vereinbaren. Aber der Mieter kann hier die Garage genau so wenig kündigen, wie seine Küche. Ein Vertrag - Eine Mietsache - Eine Kündigung. _________________
 Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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		| Roni FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 21.01.2005
 Beiträge: 4287
 
 
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				|  Verfasst am: 22.01.09, 13:25    Titel: |   |  
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				| hallo 
 das ist ja seltsam. Was macht nun der Mieter, wenn er kein Auto mehr hat ?
 Ich dachte man könnte die Garage dann einfach kündigen, weil sie und der Stellplatz als Nebenklosten im Mietvertrag aufgeführt sind.
 Muss der Mieter dann die Garage weiter behalten und bezahlen, oder muss er dann selbst einen Mieter für die Garage suchen ??
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		| Strider FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 13.09.2004
 Beiträge: 11040
 
 
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				|  Verfasst am: 22.01.09, 13:32    Titel: |   |  
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				| Wenn der Mieter kein Auto mehr hat ist das sein Problem. Dann bezahlt er eben den leeren Stellplatz und zwar solange bis er auch die Wohnung gekündigt und zurück gegeben hat. Evtl. kann er einen Untermieter für den Stellplatz suchen, das müsste meiner Meinung nach möglich sein.
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		| Roni FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 21.01.2005
 Beiträge: 4287
 
 
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				|  Verfasst am: 22.01.09, 13:35    Titel: |   |  
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				| hallo 
 es geht nicht nur um den Stellplatz, sondern auch um die Garage.
 Wenn jemand nun fast 80 ist und kein Auto mehr hat, muss er die Garage behalten und bezahlen. Er kann nicht nur die Garage kündigen. Er müsste sich also eine andere Wohnung suchen ? habe ich das richtig verstanden ??
 
 Dürfte er einen Mieter für die Garage suchen ??
 
 Gruß roni
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		| Doc_Schnaggls FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 15.03.2007
 Beiträge: 475
 Wohnort: Großraum Stuttgart
 
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				|  Verfasst am: 22.01.09, 13:42    Titel: |   |  
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				| Hallo, 
 grundsätzlich ja.
 
 Allerdings würde ich, wie oben schon erwähnt, das direkte Gespräch mit dem Vermieter suchen um eine einvernehmliche Vertragsänderung zu erreichen.
 
 Grüße,
 
 Doc Schnaggls
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 Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.
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		| Roni FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 21.01.2005
 Beiträge: 4287
 
 
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				|  Verfasst am: 22.01.09, 13:48    Titel: |   |  
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				| hallo 
 ich danke euch, ihr habt mir sehr geholfen. Es geht um meinen Onkel den ich nun endlich soweit hab, dass er das Auto verkauft hat und nun will er auch keine Garage mehr.
 
 ich werde mal mit dem Vermieter sprechen, sollte der sich quer stellen werde ich mich nochmal bei euch melden..
 
 Gruß roni
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		| Strider FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 13.09.2004
 Beiträge: 11040
 
 
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				|  Verfasst am: 22.01.09, 13:50    Titel: |   |  
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				| Wenn der VM sich querstellt bleibt nur die Untervermietung oder die Kündigung der gesamten Wohnung samt Garage. |  | 
	
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		| Roni FDR-Mitglied
 
  
 
 Anmeldungsdatum: 21.01.2005
 Beiträge: 4287
 
 
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				|  Verfasst am: 22.01.09, 14:01    Titel: |   |  
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				| hallo Strider 
 man kann also den Vermieter fragen, ob er anderweitig vermietet, oder mann darf wenn er das nicht will die Garage einfach selbst weitervermieten ??
 
 Gruß roni
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