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Stonierung eines falschen Handyvertrages nicht möglich?
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xxcrashxx2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:01    Titel: Stonierung eines falschen Handyvertrages nicht möglich? Antworten mit Zitat

Guten Tag

ich hoffe ich stelle meine Frage richtig.
Also es geht um meine Freundin, sie hat über das Internet einen Handy Vertrag inkl. Handy abgeschlossen. Hat den Antrag auch per Fax zu dem Händler geschickt. Dann Tage später bekommt sie die SimKarte und Unterlagen aber kein Handy, weiter fällt auf das sie nicht den Tarif bekommen hat der in Ihrem Vertrag stand sondern einen mehr als doppelt so teurern Tarif. Als Richtwert abgeschlossen war 15€ im Monat bekommen hat sie 35€ im Monat an Grundgebühr. Darauf hin hat sie 2 Tage nach erhalt der Unterlagen den Vertrag stoniert per Fax bei dem Händler und bei dem Betreiber.
Der Betreiber akzeptiert die Stonierung nicht und verweist an den Händler, dieser kommt immer mit neuen Ausreden a la:

Ist schon Stoniert,
Computerabsturz,
Chef nicht da.

Mittlerweile ist der Händler auch weg vom Fenster und bei der Kripo Ulm beschäftigt sich mit ihn.
Dann auf raten der Verbraucherzentrale das ganze mit der Stomierung nochmal an Händler und an den Betreiber per Einschreiben mit Rückschein. Daraufhin kommt vom Betreiber wieder kann nicht Stoniert werden blabla, und das Schreiben vom Händler kam wieder zurück als nicht zustellbar glaube ich.

Aufjeden Fall versucht der Betreiber dann 5-6 Monate Geld vom Konto einzuziehen was wir immer zurück geholt haben. Darauf kamen natürlich Mahnungen etc. Dann hat meine Freundin wieder bei der Hotline angerufen und das zu klären zig male ohne Erfolg eine Dame sagte ihr dann sie sollte eine Eidestattliche Erklärung abgeben das sie den Vertrag so nicht abgeschlossen hat. Was wir dann auch taten und dann nochmals um Stonierung baten.
Darauf hin wurde der Vertrag dann zwar runtergestuft auf den ursprünglichen Vertrag aber halt erst nach 5-6 Monaten und das Handy fehlt ja auch noch.

Weiter haben wir schon öfter Post vom Inkassounternehmen bekommen, aber jetzt mir der androhung Gerichtlicher Massnahmen was ist darunter zu verstehen?
Offner Betrag ist ca.300€

Also ich persönlich denke wir sind laut Rechtsprechnung im Recht da es für diesen Vertrag keine zwei übereinstimmende Willenserkärungen gibt.
Aber was meint Ihr?
Wie ist die Rechtslage?

Danke schonmal fürs lesen sollte der Beitrag nicht korrekt sein bitte melden.

Cu
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Weiter haben wir schon öfter Post vom Inkassounternehmen bekommen, aber jetzt mir der androhung Gerichtlicher Massnahmen was ist darunter zu verstehen?
Das gerichtliche Mahnverfahren oder die sofortige Klageerhebung beim zuständigen Amtsgericht.

Zitat:
Also ich persönlich denke wir sind laut Rechtsprechnung im Recht da es für diesen Vertrag keine zwei übereinstimmende Willenserkärungen gibt.
Möglich. Aber für den ersten Vertrag zu 15 Euro schon.

Ich würde nochmals den Betreiber per Einschreiben informieren (die Abteilung sowie die Geschäftsleitung) und zur Gutschrift für die 6 Monate auffordern.

Grüße
KurzDa
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Möglich. Aber für den ersten Vertrag zu 15 Euro schon.


Welcher erster Vertrag?
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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xxcrashxx2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

Danke für deine Antwort

Problem ist jetzt folgendes die Beträge für den teureren Vertag wurden gutgeschrieben.
Aber meine Freundin hat den Vertrag ja extra nicht genutzt um ihn damit nicht zu aktivieren.
Meine Freundin brauchte damals dringend ein Handy da sie umgezogen ist und hat sich dann natürlich 1-2 Wochen später einen neuen Vertrag gemacht. Weil wir davon ausgegangen sind :
1. Wegen wiederrufsrecht stoniert
und 2. Falsche Vertag bekommen

Deswegen würde uns das auch nix bringen obwohl ich nicht einsehe 6 Monate eine Grundgebühr zuzahlen wo sie den Vertrag gar nicht genutzt hat und vorallem auch nicht konnte weil wir die SimKarte an den Händler geschickt haben.

Die Frage ist doch einfach die kann ein Verkäufer einfach einen anderen Vertrag bereitstellen un kassieren also im Vertrag aus gemacht wurde und dann 6 Monate sagen ok dann jetzt stelle ich dir aber das bereit was du möchtest.
Irgendwie hört sich das komisch an.

Aber wie ist dazu die Rechtslage?
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xxcrashxx2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
KurzDa hat folgendes geschrieben::
Möglich. Aber für den ersten Vertrag zu 15 Euro schon.


Welcher erster Vertrag?


Hi den meine Freundin ursprünglich haben wollte aber der wurde ja nicht geliefert.
hinzu kommt ja noch das wir in der 14tägigen Wiederufstfrist wieder rufen haben gilt das bei so was nicht?

cu
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

xxcrashxx2 hat folgendes geschrieben::

Hi für den meine Freundin ursprünglich haben wollte aber der wurde ja nicht geliefert.


Eben.

Und darum frage ich mich, wo KurzDa die übereinstimmenden WE sieht.

Ansonsten erst einmal fragen:

Wer hat wann wem ein Angebot gemacht und wer hat wann welches Angebot angenommen.
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xxcrashxx2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

Sie hat per Mail bei dem Händler angefragt ob er das Handy x mit dem Vertrag Y(mit monatlichen Kosten 15€) im Angebot hat und Liefern kann. Das bestätigte er per Mail und schickte die Vertragsunterlagen "ohne" Wiederrufsbelehrung.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

xxcrashxx2 hat folgendes geschrieben::

Sie hat per Mail bei dem Händler angefragt ob er das Handy x mit dem Vertrag Y(mit monatlichen Kosten 15€) im Angebot hat und Liefern kann. Das bestätigte er per Mail und schickte die Vertragsunterlagen "ohne" Wiederrufsbelehrung.


Die dann dem Angebot entsprachen oder die "nicht den Tarif ... hat(te) der in Ihrem Vertrag stand sondern einen mehr als doppelt so teurern Tarif."?
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xxcrashxx2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

in den Unterlagen war der gewünschte Tarif anzukreuzen was meine Freundin auch korrekt tat also 15€ in Monat. Also wenn wir den 15€Tarif bekommen hätten wäre jetzt alles gut, mal vom Handy abgesehen.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Anhand des Faxes wird man ja recht gut erkennen können, was Inhalt des Angebotes war und ob das mit dem 'Geliefertem' übereinstimmt. Eine konkludente Annahme durch die LIeferung einer falschen Sache würde ich allerdings auch verneinen, was m.E. auch nicht mit 434 III kollidiert.
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xxcrashxx2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

wir haben anfang der Woche sogar vom Inkassobüro eine Kopie des Vertrages bekommen. Diesen haben die beim Betreiber angefordert und dort steht auch 15€Tarif,
es ist halt genau das Dokument was wir hin gefaxt haben nur leider hat es den Betreiber 6 Monate nicht interresiert was dort drin steht.
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

@ Redfox:

Sorry, blöd ausgedrückt. Beim Vertragsangebot zu 35 Euro sehe ich auch keine Annahme.

@ xxcrashxx2:

Zitat:
Diesen haben die beim Betreiber angefordert und dort steht auch 15€Tarif,
es ist halt genau das Dokument was wir hin gefaxt haben nur leider hat es den Betreiber 6 Monate nicht interresiert was dort drin steht.
Wurde aber wenigstens der unstrittige Betrag (15 Euro im Monat) überwiesen?

Grüße
KurzDa
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xxcrashxx2
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Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::

@ xxcrashxx2:

Zitat:
Diesen haben die beim Betreiber angefordert und dort steht auch 15€Tarif,
es ist halt genau das Dokument was wir hin gefaxt haben nur leider hat es den Betreiber 6 Monate nicht interresiert was dort drin steht.
Wurde aber wenigstens der unstrittige Betrag (15 Euro im Monat) überwiesen?

Grüße
KurzDa


Hi

Natürlich nicht da ja so:
1. falscher Tarif so nicht bestellt
2. nicht nutzbar
3. wiederufen im Wiederufszeitraum
4. Kein Handy erhalten(wie hätte meine Freundin selbst wenn sie gewollt hatte den Vertrag nutzen sollen?

Ganz ehrlich hättest du da überwiesen?

cu
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Wurde aber wenigstens der unstrittige Betrag (15 Euro im Monat) überwiesen?


Warum soll der unstrittig sein?

Wann sollte der Vertrag zustandegekommen sein?
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xxcrashxx2
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Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ja wenn ich den Vertrag bekomme den ich wollte und nicht in 14 Tagen den Vertrag wiederufe?
In meinen Augen hätten wir durch nutzen des Vertragen eher den Vertrag zustande kommen lassen als durch nicht nutzung weil wie gesagt so ja nicht bestellt oder sehe ich das falsch?
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