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Verfasst am: 22.01.09, 05:24 Titel: Termin für Stellungnahme überschritten?
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Anfrage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt:
In einem Zivilprozeß habe ich durch einen Anwalt einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe
gestellt.
Nun ist mein Anwalt vom Gericht mit Schreiben vom 29.12.2008 zu einer Stellungnahme
binnen 3 Wochen aufgefordert worden, der er bis heute nicht nachgekommen ist.
Habe aber dafür schon gestern(21.01.) vorab per mail von meinem Anwalt die Ablehnung meines Antrages auf Prozeßkostenhilfe vom Landgericht mit Datum vom
09.01.2009 erhalten, obwohl die 3-Wochen-Frist am 09.01. noch nicht abgelaufen war.
Wie ist das möglich? Hätte mein Anwalt eher reagieren müssen? Wie ist die Rechtslage?
Verfasst am: 22.01.09, 08:18 Titel: Ergänzung einer Zeitangabe zu "Termin zur Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte höflichst um Entschuldigung wegen dieses kleinen Nachtrages zu meinem Beitrag "Termin zur Stellungnahme überschritten".
Ich habe vergessen zu erwähnen, daß der von mir angesprochene Brief vom Gericht mit der Ablehnung der Prozeßkostenhilfe (Datum war der 09.01.) bei meinem Anwalt lt.
Eingangsstempel am 21.01. eingegangen ist.
Diese Angabe erscheint mir noch wichtig.
Danke für Ihr Verständnis und Antworten.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.01.09, 10:40 Titel:
In Zukunft bitte Beitrag editieren (per edit-Button am Beitrag, sofern zeitlich noch möglich und solange noch niemand geantwortet hat) oder 'neuen Beitrag' schreiben - ein 'neues Thema' ist nicht nötig. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Es gibt viele Gründe für eine Stellungnahme, die nicht zwingend mit der Gewährung von PKH zu tun haben.
Es könnte sein, dass die PKH mangels Erfolgsaussichten abgelehnt wurde, obwohl eine Stelllungnahme zu wirtschaftlichen Verhältnissen erwartet wurde...
Es könnte sein, dass die PKH auf Grund der wirtschaftlichen Verhältnisse abgelehnt wurde, obgleich eine Stellungnahme erwartet wurde zur Frage der Erfolgsaussicht....
Es könnte sein, dass die Stellungnahme zur Frage der prozessualen Zulässigkeit erwartet wurde, die Klage aber als unbegründet betrachtet wurde....
In jedem Fall ist es unwahrscheinlich, dass die Stellungnahme zu einer Frage erwartet wurde, die allein über die Gewährung von PKH entscheidend wäre. Da würde das Gericht im Regelfall schon warten, bis die Frist abläuft.
Das gerichtliche Schreiben manchmal ein sehr altes Datum tragen, kommt vor.
Nur ein Beispiel: Das Landgericht Memmingen schickt gerne Mal Post an einen Anwalt in einer anderen Stadt über das örtliche Amtsgericht. Das Amtsgericht sammelt gerne die Post, um mehrere Schreiben für die Anwälte in der selben Kanzlei in einen Briefumschlag zu stecken. Die Folge war schon, dass wir Post vom Landgericht erst einen Tag NACH Ablauf der gerichtlichen Stellungnahmefrist erhalten haben...
Der Anwalt hat nichts falsch gemacht. Fristen sind dazu da, um sie zu nutzen. Außerdem beginnen diese Stellungnahmefristen mit dem Zugang beim Anwalt. In Hinblick auf ein Schreiben zwischen den Jahren dürfe die Frist noch nicht abgelaufen sein ab 21.... nach Ablehnung er PKH hat sich aber die Stellungnahme ohne weiteren Gebührenvorschuss ohnehin erledigt.... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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