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Unterhalt

 
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Bulli28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 15
Wohnort: sagichnich

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 08:36    Titel: Unterhalt Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe mal eine Frage, wie lange im Nachhinein kann ein Kind seinen rückständigen Unterhalt einklagen.
Habe erfahren, daß mein Vater für ein Kind zahlt, welches Unterhalt bezieht. Für mich hat er nie gezahlt.

Gruß Bulldogge
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

grdsl. bis zu dem Zeitpunkt zurück, zu dem er in Verzug gesetzt wurde, § 1613 BGB. Allerdings kann der Unterhaltsanspruch, der länger als ein Jahr zurückliegt nach dem BGH u. U. verwirkt sein.
_________________
Gruß
Peter H.
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Bulli28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 15
Wohnort: sagichnich

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das heißt also ich kann den Unterhalt nicht rückwirkend einklagen?Es liegen schon mehre Jahre dazwischen.

Liebe Grüße Bulli
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Bulli28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 15
Wohnort: sagichnich

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, vielleicht sollt ich noch erwähnen, daß es schon einige Unterhaltstitel gibt, und mein Vater auch schon im Knast saß wegen Nichtzahlung von Unterhalt, Erzwingungshaft glaube ich war das. Nur wie lange sind diese Titel wirksam?

Gruß Bulli
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ein bestehender nicht befristeter Unterhaltstitel bedeutet, dass der Vater in verzug ist, sofern er nicht laufend gezahlt hat. Sofern ein Titel besteht muss nicht geklagt werden, sondern aus dem bestehden Titel vollstreckt werden.
Hier wäre somit nur ggf. die Verjährung und die von Holzschuher erwähnte Verwirkung zu prüfen.
Weiterhin sollte vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen eruiert werden, ob der Vater überhaupt Leistungsfähig ist, sonst entstehen nur Kosten und man hat wieder kein Geld.
_________________
ausgezeichnet
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Bulli28
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 15
Wohnort: sagichnich

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

danke erstmal.
Ja er kann zahlen, denn er zahlt ja auch für sein vollj. Kind. Was ich erst neulich erfuhr. Und dieses Kind ist unehelich zur Welt gekommen. Seitensprung.Und allein deshalb bin ich so sauer, weil er meine Mutter finanziell im Stich gelassen hatte.

Gruß Bulli
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