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Hallo,
ich habe mal eine Frage, wie lange im Nachhinein kann ein Kind seinen rückständigen Unterhalt einklagen.
Habe erfahren, daß mein Vater für ein Kind zahlt, welches Unterhalt bezieht. Für mich hat er nie gezahlt.
grdsl. bis zu dem Zeitpunkt zurück, zu dem er in Verzug gesetzt wurde, § 1613 BGB. Allerdings kann der Unterhaltsanspruch, der länger als ein Jahr zurückliegt nach dem BGH u. U. verwirkt sein. _________________ Gruß
Peter H.
sorry, vielleicht sollt ich noch erwähnen, daß es schon einige Unterhaltstitel gibt, und mein Vater auch schon im Knast saß wegen Nichtzahlung von Unterhalt, Erzwingungshaft glaube ich war das. Nur wie lange sind diese Titel wirksam?
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.01.09, 14:51 Titel:
Ein bestehender nicht befristeter Unterhaltstitel bedeutet, dass der Vater in verzug ist, sofern er nicht laufend gezahlt hat. Sofern ein Titel besteht muss nicht geklagt werden, sondern aus dem bestehden Titel vollstreckt werden.
Hier wäre somit nur ggf. die Verjährung und die von Holzschuher erwähnte Verwirkung zu prüfen.
Weiterhin sollte vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen eruiert werden, ob der Vater überhaupt Leistungsfähig ist, sonst entstehen nur Kosten und man hat wieder kein Geld. _________________ ausgezeichnet
danke erstmal.
Ja er kann zahlen, denn er zahlt ja auch für sein vollj. Kind. Was ich erst neulich erfuhr. Und dieses Kind ist unehelich zur Welt gekommen. Seitensprung.Und allein deshalb bin ich so sauer, weil er meine Mutter finanziell im Stich gelassen hatte.
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