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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach so nicht. Man muss schon konkret um die Erlaubnis zur Untervermietung bitten. Das heisst es muss einen Untermieter geben und dieser muss dem VM benannt werden. Der hat dann Bedenkzeit und muss im Normalfall auch zustimmen.
Allerding sollte sich der Mieter bewusst werden, dass er damit selber zum VM wird und wenn der Untermieter nicht zahlen sollte, er wieder die Miete an seinen VM zahlen muss.
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