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Verfasst am: 20.01.09, 14:46 Titel: Angabe von m² der Wohnung im Mietvertrag unüblich?
Hallo,
folgendes Beispiel:
Mieter M möchte eine Wohnung von Vermieter V anmieten. In dem damaligen Zeitungsinserat, das von dem aktuellen Mieter AM und nicht von V aufgegeben wurde, ist die Wohnung mit x m² angegeben. Im Mietvertrag ist allerdings nur aufgeführt dass y Zimmer mit Küche, Bad etc. angemietet werden. Die (gesamt-)Größe x m² der Wohnung ist im Vertrag nicht aufgeführt. Im Mietvertrag von M's alter Wohnung wurde das damals genauso gehandhabt.
Die Frage die sich nun M sicher stellen würde: Ist es unüblich die m² in den Mietvertrag zu übernehmen? Für M ist es eigentlich sekundär ob er 2, 5 oder 20 Zimmer mit Küche, Bad etc. anmietet, ausschlaggebend für ihn ist doch sicher die m² der gesamten Wohnung.
Sollte M auf die Angabe der m² im Vertrag bestehen?
Verfasst am: 20.01.09, 15:01 Titel: Re: Angabe von m² der Wohnung im Mietvertrag unüblich?
Soda hat folgendes geschrieben::
... Für M ist es eigentlich sekundär ob er 2, 5 oder 20 Zimmer mit Küche, Bad etc. anmietet, ausschlaggebend für ihn ist doch sicher die m² der gesamten Wohnung.
Ein Mietvertrag wird in aller Regel für eine bestimmte Wohnung zu einem vereinbarten Preis abgeschlossen und nicht für irgendeine Anzahl von Qudratmetern.
Weshalb sollte die Gesamtgröße der Wohnung denn für einen Mieter das entscheidende Kriterium sein? Ist es so wichtig, ob die Wohnung 90 oder 110 m² hat? Was nützen die zusätzlichen Qudratmeter, wenn die Aufteilung nicht passt weil vielleicht ein nicht vorhandenes Zimmer benötigt würde? Geht es nicht primär um die Anzahl der Zimmer und dann um die Größe und den Schnitt der einzelnen Räume? Die Gesamtgröße dürfte am Ende noch eine Rechengröße sein.
Zitat:
Sollte M auf die Angabe der m² im Vertrag bestehen?
Ob der Mieter sich an einer Zahl festhalten will, wird er selbst entscheiden müssen. Bestehen kann er allerdings auf gar nichts. Vor Vertragsabschluss einigt man sich entweder auf den Inhalt eines Vertrags oder es gibt einfach keinen Vertrag und nach Abschluss des Vertrags gibt es keinen Anspruch auf eine Änderung.
Verfasst am: 20.01.09, 15:27 Titel: Re: Angabe von m² der Wohnung im Mietvertrag unüblich?
RM hat folgendes geschrieben::
Weshalb sollte die Gesamtgröße der Wohnung denn für einen Mieter das entscheidende Kriterium sein? Ist es so wichtig, ob die Wohnung 90 oder 110 m² hat?
Stimmt.
Für eine Betriebskostenabrechnung oder ein Mieterhöhungsverlangen ist die Wohnungsgrösse natürlich völlig unwichtig.
Verfasst am: 20.01.09, 15:47 Titel: Re: Angabe von m² der Wohnung im Mietvertrag unüblich?
Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
RM hat folgendes geschrieben::
Weshalb sollte die Gesamtgröße der Wohnung denn für einen Mieter das entscheidende Kriterium sein? Ist es so wichtig, ob die Wohnung 90 oder 110 m² hat?
Stimmt.
Für eine Betriebskostenabrechnung oder ein Mieterhöhungsverlangen ist die Wohnungsgrösse natürlich völlig unwichtig.
Â
Genau darauf wollte ich auch hinaus. Natürlich ist für M interessant wie viele Zimmer die Wohnung hat. Aber ebenso interessant ist meiner Meinung nach für ihn auch die Gesamt m² Zahl. Ob die Wohnung nun z.B. 55 m² oder 58 m² ist uninteressant, aber es würde meines Erachtens einen Unterschied machen ob es 50 m² oder 60 m² sind.
Dass ein Vertrag mit der Angabe der Zimmeranzahl und nicht mit der m² gültig ist steht m.E. außer Frage. Was mich dahingehend eher interessiert ist, wie bereits geschrieben, ob das die übliche Praxis ist oder sich später ggf. als ein Nachteil für den Mieter M herausstellen könnte, wenn die m² nicht festgehalten wurde.
Bis zum letzten Mieterwechsel habe ich meine Wohnung immer selbst vermietet und auch die Wohnungsgröße in m² im Mietvertrag angegeben. Im neuen von der Wohnungsverwaltung vorgelegten Mietvertrag ist diese Angabe auch nicht mehr enthalten. Auf Nachfrage hat mir die Hausverwaltung mitgeteilt, dass es seit einiger Zeit nicht unüblich sei, die m² im Vertrag nicht mehr aufzuführen. Grund: Es kann dann nicht vor Gericht wegen Messfehlern geklagt werden.
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