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Waffenrecht: Bajonette

 
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ChrisR
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:27    Titel: Waffenrecht: Bajonette Antworten mit Zitat

Hi,

Leider bin ich nach langem googeln immer noch nicht schlauer.
Darf man in Deutschland ein Bajonette besitzen?
Dürfte man dies auch führen, beispielsweise zu jagdlichen Zwecken?
Wenn ja, wie dürfte dieses beschaffen sein, einseitig, beidseitig, oder gar nicht geschärft?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde bei Bajonetten die Waffenrechtlichen Bestimmungen für Messer anlegen. Dazu einfach mal die Anlagen des WaffG anschauen.
_________________
Geist ist Geil!
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Bajonette sind ganz normale Hieb- und Stoßwaffen im Sinne des WaffG.

Besitz ab 18 erlaubt. Das Führen ist unter bestimmten Umständen verboten.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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ChrisR
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

und wie sieht es aus mit dem KWKG, könnte es darunter fallen?
dürfte man es auch beidseitig schärfen?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nach dieser Quelle fällt ein Bajonett nicht unter den Bgriff der Kriegswaffe:

http://bundesrecht.juris.de/krwaffkontrg/anlage_46.html

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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ChrisR
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

nach dieser Quelle fällt ein Bajonett nicht unter den Bgriff der Kriegswaffe:

http://bundesrecht.juris.de/krwaffkontrg/anlage_46.html

Grüße
Ronny Winken

super, danke Winken
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