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Auskunftspflicht

 
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e-hepp
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:12    Titel: Auskunftspflicht Antworten mit Zitat

Guten Tag,
ich habe jetzt eine Beratung in Anspruch genommen und werde demnächst einen Prozess führen müssen. Ich bekomme voraussichtlich Beratungskostenbeihilfe und Prozesskostenbeihilfe. Meine Frau weigert sich jetzt, Ihr Vermögen und Ihre Einkünfte preiszugeben, was ich in den Anträgen aber angeben muss. Besteht da eine Auskunftspflicht und auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die ?

Vielen Dank.
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Worum gehts denn ? Die kLage richtet sich nicht gegen die Ehefrau, sondern gegen einen Dritten ?

Ich vermute mal eine analoge Anwendung des § 1360a Abs. 4 BGB könnte Rechtsgrundlage sein ...

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1360a.html
_________________
ausgezeichnet
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e-hepp
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um das Umgangsrecht mit meiner Tochter und schonmal vielen Dank für die Prompte Antwort.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nur wenn der Ehemann, der sein Umgangsrecht mit seiner Tochter geltend machen will, einen Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen seine Ehefrau hat, ist meines Erachtens das Vermögen und das Einkommen der Ehefrau für die Frage, ob der Ehemann Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe erhalten kann, von Bedeutung.

In diesem Fall hätte der Ehemann einen Auskunftsanspruch nach § 1361 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit § 1605 BGB.
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