Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Guten Tag,
ich habe jetzt eine Beratung in Anspruch genommen und werde demnächst einen Prozess führen müssen. Ich bekomme voraussichtlich Beratungskostenbeihilfe und Prozesskostenbeihilfe. Meine Frau weigert sich jetzt, Ihr Vermögen und Ihre Einkünfte preiszugeben, was ich in den Anträgen aber angeben muss. Besteht da eine Auskunftspflicht und auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die ?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 22.01.09, 17:55 Titel:
Nur wenn der Ehemann, der sein Umgangsrecht mit seiner Tochter geltend machen will, einen Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen seine Ehefrau hat, ist meines Erachtens das Vermögen und das Einkommen der Ehefrau für die Frage, ob der Ehemann Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe erhalten kann, von Bedeutung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.