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Elternunterhalt > bereinigtes Einkommen ???

 
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FoxMulder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 100

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 18:33    Titel: Elternunterhalt > bereinigtes Einkommen ??? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mir schwirrt schon der Kopf angesichts der Anzahl unterschiedicher Meldungen und Meinungen zum Thema Elternunterhalt.


Folgener Fall

Vater A erleidet einen Schlaganfall und liegt derzeit im Krankenhaus. Es zeichet sich langsam ab, das er wohl nie wieder der alte sein wird und wohl ein Pflegeheim angebracht sein wird.
Da das eigene Einkommen nicht ausreicht um das zu bezahlen, stehen wohl die Kinder an um den Rest aufzubringen.

Daher die Frage.

Sohn A ist verheiratet keine Kinder. Verdienst ca 2500.-. Einkommen der Ehefrau 1400.-


Wie verhält es sich nun mit dem Selbstbehalt?
1400 € inkl einem Anteil für die Warmmiete.., so ähnlich stehts geschrieben...

Wird dieser Betrag durch die Zinsen/Tilgung für eine selbstbewohne Wohnung erhöht?
Was wenn A die monatliche Belastung auf 1200.- anhebt, durch Erhöhung der Tilgung.
Wäre sein Anteil an dieser Belastung = 600€ oder prozentual am Familieneinkommen. Wird dieser Betrag auf die 1400 addiert, oder nur teilweise, oder gar nicht?

Fragen über Fragen.

Kann jemand Licht ins dunkel bringen

Danke
_________________
Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muß auch mit der Justiz rechnen. (Dieter Hildebrandt)
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Durch den Wohnvorteil der selbstgenutzten eigenen Wohnung wird das unterhaltsrelevante monatliche Nettoeinkommen erhöht, durch die monatliche Rate für die Verzinsung und Tilgung eines Darlehens für den Kauf der Wohnung wird das unterhaltsrelevante monatliche Nettoeinkommen verringert.

Der Wohnvorteil besteht rechnerisch in der Differenz zwischen der marktüblichen monatlichen Miete für die Wohnung und der monatlichen Belastung für die Verzinsung und Tilgung des Darlehens.

Bewohnen Eheleute eine Wohnung, die ihnen gemeinsam gehört, wird ihnen jeweils die Hälfte des Wohnvorteils zugerechnet.

Weitere interessante Informationen zur Leistung von Unterhalt von Kindern für ihre Eltern kann man hier und dort nachlesen.
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